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Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Computertomographie-Koronarangiographie abrechnen
Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung können ab dem 1. Januar 2025 die GOP 34370 für die Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abrechnen. Zusätzlich wurde die GOP 34371 für die interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CCTA aufgenommen. Rückwirkend geändert: Die GOP 34371 ist nicht genehmigungspflichtig.
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Geriatrie abrechnen – so geht's
Geriatrie abrechnen – so geht's
Wie rechnen Praxen die Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten richtig ab? Hausärztinnen und Hausärzte sowie spezialisierte Geriaterinnen und Geriater stehen nicht selten vor der Frage, welche Leistung in welcher Konstellation und wann abgerechnet werden kann: Ein Überblick hilft weiter.
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