Wenn Sie KVH-Mitglied sind und hier nicht finden, was Sie suchen, hat unsere info.line immer ein offenes Ohr für Ihr Anliegen. Nutzen Sie unser Wissen – rufen Sie uns an.
Montag bis Freitag, 7 bis 17 Uhr:
Tel 069 24741-7777 oder
info.line(at)kvhessen.de
Wenn Sie (potenzielles) KVH-Mitglied sind und hier nicht finden, was Sie suchen, hat unsere info.line immer ein offenes Ohr für Ihr Anliegen. Nutzen Sie unser Wissen – rufen Sie uns an.
Wenn Sie krank sind, helfen wir Ihnen, die passende ärztliche oder psychotherapeutische Anlaufstelle in Hessen zu finden: 116117 (ohne Vorwahl).
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und hier nicht finden, was Sie suchen, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse.
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert betroffene Praxen zur Konformitätsbewertung (KOB) als Voraussetzung für die Abrechnung im Praxisverwaltungssystem (PVS).
Ärztinnen und Ärzte können Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen und das Porto dafür abrechnen.
Wenn Ärzte Akupunktur abrechnen, müssen sie bestimmte Vorgaben aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und Richtlinien beachten. Wichtig sind zudem die Angabe der ICD-Kodes und Einhaltung der Schmerzintervalle.
Praxen erhalten eine monatliche Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI). Mit Einführung der „ePA für alle“ ab 4/2025, ist die ePA Stufe 3 (ePA 3.0) Fördervoraussetzung für die TI-Pauschale. Der Nachweis von ePA Stufe 1 und 2 ist dann nicht mehr ausreichend.
Zum 1. Januar 2026 erfolgen mehrere Detailänderungen im EBM. Neu wurde die Vergütung für die Hochfrequenzablation des Endometriums angehoben.
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