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Kinderuntersuchungshefte im Doppelpack
Kinderuntersuchungshefte im Doppelpack
In Hessen werden ärztliche und zahnärztliche Kinderuntersuchungshefte jetzt gemeinsam an Eltern von Neugeborenen abgegeben. Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) können die Hefte im Doppelpack seit dem 1. April 2022 bestellen.
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Einleger für Kinderuntersuchungsheft entfallen
Einleger für Kinderuntersuchungsheft entfallen
Der U8-Einleger für Kinderuntersuchungshefte wird ab dem 1. Juni 2023 nicht mehr über den Bestellservice angeboten. Die Einleger sollten frühere Versionen (vor 07/2026) um Änderungen der Kinder-Richtlinie ergänzen.
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U-Untersuchungen: Sonderregelung läuft aus
U-Untersuchungen: Sonderregelung läuft aus
Sind die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten, können Ärztinnen und Ärzte nur noch bis zum 30. Juni 2023 die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 durchführen und abrechnen. Ab dem 1. Juli 2023 gelten wieder die Zeiträume der Kinder-Richtlinie und die Vorgaben des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).
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Aufbewahrungsfristen: Was und wie lange?
Aufbewahrungsfristen: Was und wie lange?
Was müssen Ärzte und Psychotherapeuten dokumentieren? Welche Dokumente müssen sie aufbewahren und wie lange müssen sie diese geordnet archivieren? Jetzt schlau machen: Die KVH hat für Mitglieder eine Liste für die Praxis erstellt.