Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Kinderuntersuchungsheft

U8-Einleger nicht mehr bestellbar

Einleger für Kinderuntersuchungsheft entfallen

Der U8-Einleger für das Kinderuntersuchungsheft wird ab dem 1. Juni 2023 nicht mehr durch das Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angeboten und aus der Formularversorgung genommen.

Die Bestellmöglichkeit des U8-Einlegers für das Kinderuntersuchungsheft entfällt.  

Die Einleger dienten dazu, die vorherige Version des Kinderuntersuchungshefts (vor 07/2016) um die Inhalte der neuen Kinder-Richtlinie zu ergänzen. 

 

zuletzt aktualisiert am: 29.08.2023

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