U-Untersuchungen: Sonderregelung läuft aus
Rückwirkend zum 15. Dezember 2022 können Ärztinnen und Ärzte Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U6, U7, U7a, U8 und U9 durchführen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind.
Die Sonderregelung gilt befristet bis zum 30. Juni 2023 (bis drei Monate nach dem 31. März 2023).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) möchte mit der Regelung das Infektionsgeschehen der oberen Atemwege bei Kindern eindämmen und Praxen entlasten.
Die regulären Zeiträume für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen sind in der Kinder-Richtlinie geregelt und entsprechend im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt.
Die Sonderregelung mit der Überschreitung der Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten gilt auch für die Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 bei AOK-Versicherten bis zum 30. Juni 2023 und läuft entsprechend ebenfalls aus.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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