Hand mit Stift in den Fingern zeigt auf ein Blatt mit Auswertungen wie Grafen. © Minerva Studio

Medizinische Maßnahmen und Eingriffe werden häufig sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt. Im Verlauf ihrer Behandlung werden Patienten oft in beiden Sektoren versorgt. 

Damit alle beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen reibungslos zusammenarbeiten können, gibt es seit 2016 für einige genehmigungspflichtige Leistungen Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS).

Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie

Wer die Genehmigung zur Abrechnung der Leistung der invasiven Kardiologie hat, ist zur Teilnahme am Verfahren QS-PCI und Koronarangiographie verpflichtet und muss:

  1. QS-Dokumentation (gemäß DeQS-RL) in einer speziellen Dokumentationssoftware erfassen.
  2. Die erstellte Exportdatei mit den QS-Dokumentationen quartalsweise fristgerecht an die Datenannahmestelle (DAS) der KVH über das KV-SafeNet*-Portal übermitteln.
  3. Immer monatlich bis zum siebten Tag des Folgemonates die exportierten Patientendaten im SafeNet*-Portal hochladen. 

Seit dem 1. Juli 2022 werden für das Verfahren QS PCI auch Patientenbefragungen als Datenquelle genutzt. Bei Fragen zur Patientenbefragung wenden Praxen sich an den Verfahrenssupport des IQTIG.  Wichtige Punkte sind in den Informationen zur Patientenbefragung zusammengefasst.

Das Verfahren beschäftigt sich mit Prozess- und Ergebnisqualität. Dabei stützt es sich auf folgende Datenquellen:

  1. Fallbezogene Dokumentation durch die Ärztin oder den Arzt,
  2. Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen,
  3. Patientenbefragung.

Die Verwendung der Sozialdaten reduziert den Dokumentationsaufwand in der Praxis.

Datenübermittlung und Rückmeldeberichte

Die bei der Datenannahmestelle eingehenden leistungserbringeridentifizierenden Daten werden pseudonymisiert an die Vertrauensstelle weitergeleitet.

Die am Verfahren beteiligten Praxen und Krankenhäuser erhalten für jedes Quartal einen Bericht sowie eine jährliche zusammenfassende Rückmeldung. Diese stellt die Ergebnisse der eigenen Einrichtung im Jahresverlauf und im Vergleich mit einer Vergleichsgruppe dar. Auf der Grundlage des Jahresberichtes empfiehlt eine Fachkommission bei der LAGQH gegebenenfalls Maßnahmen zur Qualitätssicherung, sofern Auffälligkeiten festgestellt werden

Jahres- und Zwischenberichte sowie Bescheinigungen

Im Online-Service „sQS Invasive Kardiologie“ im KV-SafeNet*-Portal der KVH können Mitglieder einsehen1:

  1. Zwischenbericht der Bundesauswertungsstelle für vorangegangene Quartale
  2. Jahresbericht der Bundesauswertungsstelle für vorangegangenes Erfassungsjahr
  3. Bescheinigung über die dokumentierten Leistungen für vorangegangenes Erfassungsjahr 

1sofern Sie für diese*s Quartal*e fristgerecht Daten an die Datenannahmestelle (DAS) der KVH übermittelt haben.

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Rechtliche Grundlagen

Grundlage für die Einführung der sQS ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Sie setzt die Regelungen in den §§ 92 und 136 Sozialgesetzbuch V um. Insbesondere ergibt sich aus der Richtlinie die Dokumentationspflicht für alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die entsprechende Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. In den themenspezifischen Bestimmungen werden Festlegungen und Zuordnungen zu den jeweiligen Verfahren getroffen sowie die Verfahren näher geregelt. DeQS-RL Teil 2 – Verfahren 1: Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI).

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

    zuletzt aktualisiert am: 18.04.2024

    Übermittlungsfristen

    Termine zur Datenübermittlung

    • bis 28. Februar: 4. Quartal
    • bis 15. Mai: 1. Quartal
    • bis 15. August: 2. Quartal
    • bis 15. November: 3. Quartal  

    Bis zum 15. März des dem Erfassungsjahr folgenden Jahres besteht eine Korrekturfrist. Bis dahin haben Mitglieder der KVH die Möglichkeit, fehlende oder fehlerhafte Datensätze als Korrektur zu übermitteln.

    PPCI

    Die zur Patientenbefragung erhobenen Daten aller im Vormonat entlassenen Patientinnen und Patienten müssen spätestens bis zum siebten Tag des Monats übermittelt werden.

    Ansprechpartner Verfahren

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen
    Qualitätssicherung Team 2

    Europa-Allee 90
    60486 Frankfurt am Main

    Tel 069 24741-7300
    Fax 069 24741-68832
    qs.radiologie(at)kvhessen(.)de

    Ansprechpartner sQS & Datenübermittlung

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen
    Sektorenübergreifende Qualitätsicherung

    Europa-Allee 90
    60486 Frankfurt am Main

    Tel 069 24741-7202
    Fax 069 24741-68819
    sqs(at)kvhessen(.)de

    Fragen zur Patientenbefragung

    IQTIG

    Verfahrenssupport

    Katharina-Heinroth-Ufer 1
    10787 Berlin

    Tel 030 585826-340
    verfahrenssupport(at)iqtig(.)org
    https://iqtig.org/index/

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