Auf einen Blick
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle Rechtsgrundlagen und Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) kompakt zur Verfügung. Mit der Filterfunktion können Sie mit wenigen Klicks einfach nach Themen suchen und finden schnell die benötigten Informationen.
Finden Sie Verträge & Vereinbarungen ganz einfach
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig ausgefüllt beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP Diabetes Typ 1 teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP Diabetes Typ 1-spezifischen Abrechnungsziffern berechtigt.
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig ausgefüllt beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP Diabetes Typ 2 teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP Diabetes Typ 2-spezifischen Abrechnungsziffer berechtigt.
Wenn Sie als diabetologische Schwerpunktpraxis anerkannt werden möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf Anerkennung aus. Reichen Sie diesen inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig ausgefüllt beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie einen Bescheid, ob Sie als diabetologische Schwerpunktpraxis anerkannt werden.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass Sie in die Disease-Management-Programme Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2 eingeschrieben sein müssen, um Leistungen als diabetologische Schwerpunktpraxis zu erbringen. Ihre betreuten Patienten können nur vergütet werden, wenn diese auch in einem der genannten DMPs eingeschrieben sind. Kinder- und Jugendärzte, die ausschließlich Typ 1-Diabetiker behandeln, sind von der Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 befreit.
Weitere Voraussetzungen zur Anerkennung befinden sich im Antragsdokument.
Diabetologische Schwerpunktpraxen können ICT-Schulungen für Gestationsdiabetikerinnen nach der Gebührenordnungsposition 91160G abrechnen.
Das länderübergreifende Präventionsprojekt „Dimini – Diabetes mellitus? Ich nicht!“ wird mit rund vier Millionen Euro aus dem Innovationsfonds des Bundes gefördert. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) beteiligt sich gemeinsam mit der AOK Hessen an Dimini. Ziel des Projekts ist es, die Gesundheitskompetenz von Menschen mit erhöhtem Risiko für Typ-2-Diabetes mittels Coachings in der Vertragsarztpraxis zu stärken, um die Entstehung von Typ-2-Diabetes zu verzögern oder sogar zu verhindern. Darüber hinaus sollen die Kosten für die medizinische Versorgung gesenkt werden.
Ziel des Projekts ist es, eine Aussage über die Auswirkungen und den Nutzen von DIMINI für die zukünftige Versorgung treffen zu können. Hierzu wertet das Institut für angewandte Versorgungsforschung (inav) die im Projektverlauf gesammelten Daten aus. Mit der Lieferung der Datensätze wird ein wichtiger Beitrag zur Studie geleistet. Nur vollständige Datensätze können für die statistische Berechnung berücksichtigt werden. Ebenso wichtig ist das Coaching der Patienten bis zum Programmende.
Der Dimini-Vertrag wurde zum 30. September 2020 vertragsgemäß beendet.
Die Disziplinarordnung ist Bestandteil der Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).
Siehe Asthma bronchiale.
Siehe Brustkrebs.
Siehe Diabetes Mellitus Typ 1.
Siehe Diabetes Mellitus Typ 2.
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