Auf einen Blick
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle Rechtsgrundlagen und Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) kompakt zur Verfügung. Mit der Filterfunktion können Sie mit wenigen Klicks einfach nach Themen suchen und finden schnell die benötigten Informationen.
Finden Sie Verträge & Vereinbarungen ganz einfach
Siehe VIACTIV-Vertrag „Mein Arzt“.
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V Asthma bronchiale
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig ausgefüllt beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP Asthma teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP Asthma-spezifischen Abrechnungsziffern berechtigt.
Der Rahmenvertrag mit dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Landkreistag aus dem Jahr 1999 regelt die ambulante ärztliche Versorgung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Der Vertrag "Biolike" mit der Barmer soll die qualitätsgesicherte, evidenzbasierte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten, also das strukturierte Arzneimittel-Management, mit Biologika und Biosimilars verbessern. Im Modul 1 geht es um chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED). Der Vertrag ist am 1. August 2018 in Kraft getreten, er besteht aus zwei voneinander unabhängigen Modulen.
Die Teilnahme an den Modulen ist für unterschiedliche Facharztgruppen möglichen. Modul 1 „CED“ ist der Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V.“ Modul 2 „Rheuma“ ist der Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit entzündlichen rheumatischen Erkrankgungen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V.“
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
Informationen zur Verordnung von Biosimilars entnehmen Sie dem Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Der Vertrag „Biolike“ mit der Barmer soll die qualitätsgesicherte, evidenzbasierte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten, also das strukturiertes Arzneimittel-Management, mit Biologika und Biosimilars verbessern. Im Modul 2 geht es um Entzündliche rheumatische Erkrankungen (Rheuma). Der Vertrag ist am 1. August 2018 in Kraft getreten, er besteht aus zwei voneinander unabhängigen Modulen.
Die Teilnahme an den Modulen ist für unterschiedliche Facharztgruppen möglichen. Modul 2 „Rheuma“ ist der Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit entzündlichen rheumatischen Erkrankgungen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V. Modul 1 „CED“ ist der Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
Informationen zur Verordnung von Biosimilars entnehmen Sie dem Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Der Vertrag „Biolike“ mit der Barmer soll die qualitätsgesicherte, evidenzbasierte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Biologika und Biosimilars verbessern.
Der Vertrag besteht aus zwei Modulen: Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED), Modul 1, und Entzündliche rheumatische Erkrankungen (Rheuma), Modul 2. Die Verträge sind am 1. August 2018 in Kraft getreten.
An den Verträgen teilnehmen
An den voneinander unabhängigen Modulen können unterschiedliche Facharztgruppen teilnehmen. Wer an den Verträgen teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
Informationen zur Verordnung von Biosimilars entnehmen Sie dem Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Siehe ÄBD.
An Brustkrebs erkrankte Frauen können in ein spezialisiertes strukturiertes Behandlungsprogramm aufgenommen werden.
Niedergelassene Gynäkologen können durch ihre Teilnahme dieses DMP maßgeblich unterstützen. Als Teil der landesweit neun etablierten Brust-Kompetenzzentren behandeln und betreuen sie die im Programm eingeschriebenen Patientinnen und legen einen Schwerpunkt auf die Nachsorge.
Teilnehmen und abrechnen
Voraussetzungen für Teilnahme und Abrechnung der extrabudgetären Vergütung der DMP-spezifischen Leistungen sind:
a) Zulassung/Niederlassung als Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Hessen,
b) Teilnahme an ärztlichen Fortbildungen zum Krankheitsbild Brustkrebs; hier: insbesondere zur Diagnostik, zu operativen Techniken und Therapiemethoden, zur psychosozialen Betreuung und Nachbetreuung sowie zu Nachsorge und Rehabilitation,
c) Teilnahme an interdisziplinären Qualitätszirkeln und/oder Tumorkonferenzen an einer DMP-Klinik (mindestens zwei Termine pro Jahr).
Die Vergütung der DMP-spezifischen Leistungen (Dokumentationen und Kooperationspauschalen) im DMP Brustkrebs in Hessen erfolgt nicht über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, sondern extrabudgetär direkt durch die Krankenkassen.
Die Ergebnisqualität der Brustkrebsbehandlung im DMP Brustkrebs in Hessen konnte in der erstmals vorgenommenen Erhebung der Behandlungsdaten („5-Jahres-Überlebensdaten“) für den Zeitraum 2005 bis 2011 nachgewiesen werden1. 2019 wurde die zweite Überlebenszeitanalyse fertig gestellt, die neben der Bestätigung der Ergebnisse aus der ersten Untersuchung nunmehr auch „10-Jahres-Daten“ präsentiert.
Der Berufsverband der Frauenärzte, Landesverband Hessen stellt weitere Informationen zum DMP Brustkrebs zur Verfügung, zum Beispiel das DMP Praxismanual oder die Termine der Qualitätszirkel.
Ansprechpartner
(Teilnahme-) Interessierte wenden sich bei Fragen zu diesem DMP an die
Kopfstelle DMP Brustkrebs in Hessen
c/o vdek Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22
55130 Mainz
Tel 06131 98255-25 oder -19
Fax 06131 832015
kopfstelle.brustkrebs-hessen@vdek.com
1 Quelle: Disease-Management-Project Breast Cancer in Hesse – 5-Year Survival Data, Geburtshilfe und Frauenheilkunde 3/2014, Jahrgang 74, S. 276-283
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD).
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP COPD teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP COPD-spezifischen Abrechnungsziffern berechtigt.
Zentraler Ansprechpartner
Ansprechpartner für Sonderverträge
Mitgliederservice Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
mitgliederservice.sondervertraege(at)kvhessen(.)de