Auf einen Blick
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle Rechtsgrundlagen und Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) kompakt zur Verfügung. Mit der Filterfunktion können Sie mit wenigen Klicks einfach nach Themen suchen und finden schnell die benötigten Informationen.
Finden Sie Verträge & Vereinbarungen ganz einfach
Die mit allen Kassenarten geschlossenen Gesamtverträge regeln in Ergänzung zum Bundesmantelvertrag (BMV) weitergehende Einzelheiten der vertragsärztlichen Versorgung auf Landesebene. Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) können die Gesamtverträge auf Wunsch einsehen.
Auszug aus dem Gesamtvertrag AOK Hessen: Regelung über die Vergütung einer Rufbereitschaftspauschale für die Betreuung von Hospizen ab 1. April 2018.
Siehe Vertreterversammlung.
Der Vertrag „Gesund schwanger“ wurde nach § 140a SGB V mit verschiedenen Kassen geschlossen, um Frühgeburten zu vermeiden.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
Zentraler Ansprechpartner
Ansprechpartner für Sonderverträge
Mitgliederservice Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
mitgliederservice.sondervertraege(at)kvhessen(.)de