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Der Vertrag "Biolike" mit der Barmer soll die qualitätsgesicherte, evidenzbasierte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten, also das strukturierte Arzneimittel-Management, mit Biologika und Biosimilars verbessern. Im Modul 1 geht es um chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED). Der Vertrag ist am 1. August 2018 in Kraft getreten, er besteht aus zwei voneinander unabhängigen Modulen.
Die Teilnahme an den Modulen ist für unterschiedliche Facharztgruppen möglichen. Modul 1 „CED“ ist der Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V.“ Modul 2 „Rheuma“ ist der Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit entzündlichen rheumatischen Erkrankgungen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V.“
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
Informationen zur Verordnung von Biosimilars entnehmen Sie dem Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Der Vertrag „Biolike“ mit der Barmer soll die qualitätsgesicherte, evidenzbasierte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten, also das strukturiertes Arzneimittel-Management, mit Biologika und Biosimilars verbessern. Im Modul 2 geht es um Entzündliche rheumatische Erkrankungen (Rheuma). Der Vertrag ist am 1. August 2018 in Kraft getreten, er besteht aus zwei voneinander unabhängigen Modulen.
Die Teilnahme an den Modulen ist für unterschiedliche Facharztgruppen möglichen. Modul 2 „Rheuma“ ist der Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit entzündlichen rheumatischen Erkrankgungen gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V. Modul 1 „CED“ ist der Vertrag zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Versicherten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) gemäß § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V.
Am Vertrag teilnehmen
Wer am Vertrag teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
Informationen zur Verordnung von Biosimilars entnehmen Sie dem Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Der Vertrag „Biolike“ mit der Barmer soll die qualitätsgesicherte, evidenzbasierte und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit Biologika und Biosimilars verbessern.
Der Vertrag besteht aus zwei Modulen: Chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED), Modul 1, und Entzündliche rheumatische Erkrankungen (Rheuma), Modul 2. Die Verträge sind am 1. August 2018 in Kraft getreten.
An den Verträgen teilnehmen
An den voneinander unabhängigen Modulen können unterschiedliche Facharztgruppen teilnehmen. Wer an den Verträgen teilnehmen möchte, reicht seine vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen ein beim Mitgliederservice Sonderverträge.
Informationen zur Verordnung von Biosimilars entnehmen Sie dem Leitfaden der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Siehe ÄBD.
An Brustkrebs erkrankte Frauen können in ein spezialisiertes strukturiertes Behandlungsprogramm aufgenommen werden. Dieses DMP können niedergelassene Gynäkologen maßgeblich unterstützen: Als Teil der landesweit neu etablierten Brust-Kompetenzzentren behandeln und betreuen sie eingeschriebene Patientinnen dezentral, insbesondere bei der Nachsorge. Die DMP-spezifischen Leistungen wie Dokumentation und Kooperationspauschale wird nicht über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen vergütet, sondern extrabudgetär und direkt über die Krankenkassen.
Die hervorragende Qualität der Brustkrebsbehandlung im DMP Brustkrebs in Hessen wurde in der erstmals vorgenommenen Erhebung der Behandlungsdaten („5-Jahres-Überlebensdaten“) für den Zeitraum 2005 bis 2011 nachgewiesen (Quelle: Disease-Management-Project Breast Cancer in Hesse – 5-Year Survival Data, Geburtshilfe und Frauenheilkunde 3/2014, Jahrgang 74, S. 276-283).
Voraussetzungen
Um am DMP teilzunehmen und die Leistungen extrabudgetär abrechnen zu können, brauchen Sie eine Zu- oder Niederlassung als Facharzt für Frauenheilkunde und Gynäkologie. Darüber hinaus müssen Sie eine allgemeine ärztliche Fortbildung zum Krankheitsbild Brustkrebs nachweisen (insbesondere zur Diagnostik, zu operativen Techniken und Therapiemethoden, zur psychosozialen Betreuung und Nachbetreuung sowie zu Nachsorge und Rehabilitation). Außerdem müssen Sie regelmäßig an interdisziplinären Qualitätszirkeln und Tumorkonferenzen im Rahmen eines sogenannten „Brust-Kompetenzzentrums“ mitwirken (mindestens zwei Termine pro Jahr).
Ansprechpartner
Kopfstelle DMP Brustkrebs in Hessen
c/o vdek Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22
55130 Mainz
Tel 06131 98255-25 oder 06131 98255-14
Fax 06131 832015
kopfstelle.brustkrebs-hessen@vdek.com
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