Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

In-vitro-Diagnostik auf Muster 10

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 1. April 2024 ist die Veranlassung von in-vitro-diagnostischen Leistungen einheitlich auf Muster 10 vorzunehmen.

Hintergrund ist eine Einigung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes auf eine Vereinheitlichung der Beauftragung von in-vitro-diagnostischen Untersuchungen. Konkret beauftragen Sie die in-vitro-diagnostischen Leistungen nach den Kapiteln 11, 19 und 32 sowie laboratoriumsmedizinischen Leistungen nach den Abschnitten 1.7, 8.5, 8.6 und 30.12.2 des EBM als Auftragsleistung ausschließlich mittels Muster 10 und nicht mehr mittels Muster 6.

Bitte beachten Sie diese Vorgaben bei der Beauftragung, damit die Abläufe in den Praxen und Laboren nicht erschwert werden.

Leistungen im Rahmen der Früherkennung Zervixkarzinom können Sie wie bisher über Muster 39 beauftragen.

Weiterführende Informationen zu Muster 10 und den Bestellservice finden Sie hier.

Sie haben Fragen? Die info.line der KV Hessen hilft gerne weiter!

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 22.05.2024

An alle Ärztinnen und Ärzte ohne Genehmigung Spezial-Labor der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

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info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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