Vorhaltepauschale: Kriterien Sprechstunden und Qualitätszirkel
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 1. Januar 2026 gilt die neu gefasste Vorhaltepauschale nach GOP 03040 mit ihren Zuschlägen nach GOP 03041 und 03042. Die Zusetzung der gestaffelten Zuschläge ist abhängig von der Erfüllung einer Mindestanzahl von Kriterien. Hierbei kommen zehn Kriterien in Betracht. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, wie Sie die Erfüllung der Kriterien Nr. 9 „Regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln“ sowie Nr. 10 „Angebot von mindestens vierzehntägigen Sprechstunden“ nachweisen können.
Regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln
Die Erfüllung dieses Kriteriums weisen Sie über die elektronische Quartalserklärung nach. Ab dem 1. Quartal 2026 steht Ihnen hierfür ein eigenes Ankreuzfeld zur Verfügung. Falls Sie regelmäßig an anerkannten Qualitätszirkeln teilnehmen, können Sie das dort durch das Setzen eines Hakens angeben. Mehr Informationen zu Qualitätszirkeln und der Qualitätszirkelsuche finden Sie auf unserer Website.
Angebot von mindestens vierzehntägigen Sprechstunden
Für das Kriterium der regelmäßigen Sprechstunden werden die in der Online-Erfassung der Arztsuche hinterlegten Sprechzeiten herangezogen. Bitte hinterlegen Sie hierfür Ihre vierzehntägig stattfindenden Sprechstunden in den relevanten Zeitfenstern. Diese Angaben werden automatisiert berücksichtigt.
Ergänzend zu diesem Schreiben finden Sie auf unserer Webseite einen FAQ zur Vorhaltepauschale, in dem weitere Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen für Sie zusammengestellt sind.
Bitte stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Angaben erbracht wurden, damit diese im Rahmen der Vorhaltepauschale berücksichtigt werden können.
Sie haben Fragen? Die info.line der KVH hilft gerne weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle Hausärztinnen und Hausärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
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