Frau hält lächelnd ein Magazin in Händen © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Investitionen der KVH: der aktuelle Stand

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

aktuell gehen Nachrichten zu Geldanlagen in einen Fonds, in den auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) erhebliche Finanzmittel investiert hat, durch die Medien. Wir sind an dieser Stelle von den Schwierigkeiten, in die der Fonds geraten ist, genauso betroffen wie einige andere KVen und andere Körperschaften, wie zum Beispiel zahlreiche Krankenkassen.

Zuerst die wichtigste Nachricht für Sie: Die Geldanlage, um die es hier geht, hat keinerlei Einfluss auf die Höhe der Honorare unserer Mitglieder. Auch die Erweiterte Honorarverteilung (EHV), die Altersversorgung der hessischen Vertragsärztinnen und -ärzte, ist nicht betroffen. Die KVH wird deshalb auch die Verwaltungskosten nicht anheben.

Uns ist es ein wichtiges Anliegen, Ihnen als Mitgliedern der KVH die Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir Ihnen derzeit geben können. Die KVH ist stets verantwortungsbewusst mit ihren Geldern umgegangen und tut dies weiterhin. Die KVH hat die damals getätigte Investition vorab anhand der zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft. Unter anderem entscheidend für die Investition während der damaligen Niedrigzinsphase war, dass das Anlageprodukt eine zwar geringe, aber für die damaligen Marktverhältnisse und als konservative Investition angemessene Mindestverzinsung garantierte. Die Garantieverzinsung lag bei 1,25 Prozent. Zudem haben wir uns bewusst dafür entschieden, einen renommierten und gut beleumundeten Finanzdienstleister mit dem Nachweis einer entsprechenden Expertise zu nutzen. Natürlich war die SGB-Konformität der Anlage das wichtigste Kriterium für die KV Hessen. Für uns gab es deshalb keinen Zweifel daran, dass es sich um eine konservative und sichere Form der Wertanlage handelte, keine der zur Verfügung gestellten Informationen deuteten auf eine Hochrisiko-Anlage hin.

Es scheint offensichtlich, dass die KVH von den Beklagten getäuscht worden ist, weshalb wir nun den Klageweg beschreiten. Dabei geht es zuerst um Schadensersatz für den uns entstandenen Schaden.

Die KVH hat, zusammen mit anderen Geschädigten, die Depotbank Hauck Aufhäuser Lampe, den Alternativen Investmentfondsmanager Hauck Aufhäuser Fund Services sowie den Fondsberater Verius Capital auf Schadensersatz verklagt. In dem besagten Fonds sind rund 90 Bauvorhaben zusammengefasst. Die KVH hat Anleihen an diesem Fonds erworben. Alles erstrangig besichert und so risikoarm, wie es das SGB vorschreibt. Zudem wurde uns das Invest von einem renommierten und gut beleumundeten Finanzdienstleister vermittelt und dort seriös betreut. Alles mit entsprechenden Gutachten und SGB-Testierungen. Strafrechtliche Schritte behalten wir uns ausdrücklich vor, diese werden aber derzeit noch geprüft.

Wir bedauern diese Entwicklung selbstverständlich zutiefst, sind aber als KVH genauso wenig gegen kriminelle Machenschaften gefeit, wie dies für alle anderen Geschädigten gilt.

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre

Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender

Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender

zuletzt aktualisiert am: 22.07.2026

An alle Mitglieder der KVH

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Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
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