Frau hält lächelnd ein Magazin in Händen © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Humangenetische Leistungen: Neue Abrechnung seit 1. Oktober 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 1. Oktober 2026 wird der Abschnitt 11.4 EBM zur humangenetischen In-vitro-Diagnostik umfassend neu strukturiert. Neben neuen und geänderten GOP werden auch Bewertungen angepasst sowie neue Höchstwert- und Mengenregelungen eingeführt.

Neue Struktur beachten

Die Unterabschnitte 11.4.1 bis 11.4.5 werden neu geordnet. Mehrere bestehende GOP werden zusammengeführt oder durch neue Leistungen ersetzt.

Für die molekulargenetische Diagnostik werden unter anderem die GOP 11700 bis 11708 als Grundleistungen für neun Erkrankungsgruppen sowie neue GOP für unterschiedliche Untersuchungsmethoden und Sequenzumfänge eingeführt.

Neue Höchstwerte und Mengenbegrenzungen

Für verschiedene molekulargenetische Leistungen gibt es neue Höchstwerte und praxisbezogene Staffelungen. Dies betrifft unter anderem Sequenzierleistungen.

Kennzeichnungen beachten

Bei den neuen humangenetischen Leistungen sind zusätzliche Kennzeichnungen in der Abrechnung anzugeben:

  • Suffix „X“ für Leistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung beziehungsweise als Voraussetzung für deren Durchführung (11305X, 11700X bis 11704X, 11715X bis 11719X)
  • Suffix „U“ für Leistungen im Rahmen der Empfängnisregelung (11700U bis 11708U, 11715U bis 11719U.)
  • Suffix „V“ für bestimmte pränatale humangenetische Untersuchungen, die in medizinisch begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden (11716V, 11717V, 11719V, 11724V bis 11727V und 11730V)

Sie können die GOP 11716, 11717, 11719, 11724 bis 11727 und 11730 im Ausnahmefall bei medizinischer Notwendigkeit auch vorgeburtlich abrechnen, sofern die genetische Untersuchung geeignet ist, therapeutische Möglichkeiten zu eröffnen und/oder das peripartale Management zu beeinflussen. Hierfür kennzeichnen sie die GOP in der Abrechnung mit dem Suffix V (wie 11716V) und geben die medizinische Notwendigkeit einzelfallbezogen als Begründung an den GOP im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.

Weitere Informationen

Eine ausführliche Übersicht zur Umstrukturierung des Abschnitts 11.4, zur Zuordnung alter und neuer Leistungen sowie zu den neuen Abrechnungsbestimmungen finden Sie zeitnah auf unserer Website.

Dabei sind bereits die jüngsten Anpassungen der 862. Sitzung des Bewertungsausschusses berücksichtigt.

Sie haben Fragen? Die info.line der KV Hessen hilft gerne weiter!
 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 08.10.2026

An alle Fachärztinnen und Fachärzte der Humangenetik, Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Transfusionsmedizin sowie Ermächtigten Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler der Medizin im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH)

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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