Krebsfrüherkennung bei Lungenkrebs
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Erstberatung zur Früherkennung von Lungenkrebs und die Erstellung eines Berichts gibt es seit 1. April 2026 neue Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Für die Beratung wurde die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01876 und für die Erstellung des Berichts die GOP 01875 aufgenommen.
Wichtig: Die GOP 01875 und 01876 können Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin nur mit der Qualifikation gemäß § 43 Abs. 2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Wissenserwerb) abrechnen.
- Die Qualifikation erwerben Sie im Rahmen Ihrer Weiterbildung zum Facharzt oder durch eine Fortbildung zum Wissen im Bereich der Lungenkrebsfrüherkennung.
- Sofern Sie über die entsprechende Qualifikation verfügen, bestätigen Sie diese bitte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) im Rahmen Ihrer elektronischen Quartalserklärung ab dem 2/2026. Sie brauchen keine gesonderten Qualifikationsnachweise bei der KVH einreichen.
Die Beratung nach der GOP 01876 ist 11,08 Euro (87 Punkte) und die Berichterstellung nach GOP 01875 ist 4,97 Euro (39 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2026 ist 12,7404 Cent. Sie können die GOP 01876 je vollendete fünf Minuten – jedoch höchstens dreimal in einer Sitzung – abrechnen. Die GOP 01875 rechnen Sie einmal im Krankheitsfall ab.
Sie finden alle weiteren Informationen zur Abrechnung der Krebsfrüherkennung bei Lungenkrebs auf der Homepage der KVH.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle hausärztlichen und internistischen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
Ansprechpartner
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.
© andresr