Frau hält lächelnd ein Magazin in Händen © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Krebsfrüherkennung bei Lungenkrebs

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Erstberatung zur Früherkennung von Lungenkrebs und die Erstellung eines Berichts gibt es seit 1. April 2026 neue Leis­tungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Für die Beratung wurde die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01876 und für die Erstellung des Berichts die GOP 01875 aufge­nommen.

Wichtig: Die GOP 01875 und 01876 können Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin nur mit der Qualifikation gemäß § 43 Abs. 2 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (Wissenserwerb) abrechnen.

  • Die Qualifikation erwerben Sie im Rahmen Ihrer Weiterbildung zum Facharzt oder durch eine Fortbildung zum Wissen im Bereich der Lungenkrebsfrüherkennung.
  • Sofern Sie über die entsprechende Qualifikation verfügen, bestätigen Sie diese bitte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) im Rahmen Ihrer elektronischen Quartalserklärung ab dem 2/2026. Sie brauchen keine gesonderten Qualifikationsnachweise bei der KVH einreichen.

Die Beratung nach der GOP 01876 ist 11,08 Euro (87 Punkte) und die Berichterstellung nach GOP 01875 ist 4,97 Euro (39 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2026 ist 12,7404 Cent. Sie können die GOP 01876 je vollendete fünf Minuten – jedoch höchstens dreimal in einer Sitzung – abrechnen. Die GOP 01875 rechnen Sie einmal im Krankheitsfall ab.

Sie finden alle weiteren Informationen zur Abrechnung der Krebsfrüherkennung bei Lungenkrebs auf der Homepage der KVH.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 08.05.2026

An alle hausärztlichen und internistischen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

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Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
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