Förderung Neugeborenen-Hörscreening

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
um das Neugeborenen-Hörscreening im ländlichen Raum zu stärken und jungen Eltern die Möglichkeit zu geben, die Untersuchung flächendeckend auch im ambulanten Bereich in Anspruch nehmen zu können, fördert das Hessische Ministerium für Gesundheit (HMFG) die Anschaffung von
TEOAE/AABR-Kombigeräten mit einem Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro in den folgenden ausgewählten Landkreisen:
- Bergstraße
- Gießen
- Groß-Gerau
- Hersfeld-Rotenburg
- Kassel
- Limburg-Weilburg
- Fulda
- Main-Kinzig
- Lahn-Dill
- Marburg-Biedenkopf
- Odenwald
- Schwalm-Eder
- Vogelsberg
- Waldeck-Frankenberg
- Werra-Meißner
- Wetterau
Der Förderaufruf für niedergelassene Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte ist bereits abrufbar.
Der Förderzeitraum beträgt drei Monate vom 1. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Anträge können bis zum 31. August 2026 gestellt werden.
Förderfähig ist die Erst- bzw. Ersatzbeschaffung eines fabrikneuen Kombigeräts mit AABR-Modul und TEOAE-Messung. Die Bestellung der Geräte darf erst nach dem Erhalt des Förderbescheides erfolgen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums. Nutzen Sie dazu bitte den QR-Code (oben rechts).
Sollten Sie ein Gerät anschaffen und das ambulante Angebot des Neugeborenen-Hörscreenings in Ihrem Landkreis ausbauen und stärken wollen, nutzen Sie diese Gelegenheit und sichern Sie sich die Förderung des HMFG.
*Text kann mit KI-Unterstützung bearbeitet worden sein.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihr
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle kinderärztlichen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in den Landkreisen Bergstraße, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Limburg-Weilburg, Fulda, Main-Kinzig, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Odenwald, Schwalm-Eder, Vogelsberg, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner und Wetterau
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