ePA: Gebührenordnungspositionen weiter abrechnen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der vergangenen Woche ist das GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Darin geregelt ist auch die ersatzlose Streichung der GOP 01647 und 01648 für Vertragsärzärzte und -psychotherapeuten ab sofort, für Zahnärzte aber erst zum 31.Dezember 2026.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und KVen sind sich einig, dass dieser Missstand auf einen handwerklichen Fehler im Gesetz zurückzuführen ist und auch das Bundesgesundheitsministerium hat dies bereits eingeräumt.
Der Bewertungsausschuss wird sich mit dieser Frage am 25. August 2026 beschäftigen, wir gehen aber davon aus, dass Sie die beiden
- GOP 01648 (Die Erstbefüllungspauschale ist mit 11,03 Euro bewertet und kann zum Beispiel beim Einstellen eines Arztbriefs oder Befundberichts abgerechnet werden, wenn vorher noch kein Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut oder Krankenhaus Dokumente in die ePA eingestellt hat.) und
- GOP 01647 (kann für die weitere Befüllung abgerechnet werden, falls im Behandlungsfall ein Arzt-Patienten-Kontakt (persönlich oder per Video) bestand.) Ansonsten ist die GOP 01431 berechnungsfähig.
weiterhin abrechnen können. Sollte sich daran etwas ändern, informieren wir Sie kurzfristig.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
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