Frau hält lächelnd ein Magazin in Händen © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Entlassmanagement: Hessische Sonderziffern einsetzen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein Ihnen und uns seit Jahren bekanntes Ärgernis ist das Entlassmanagement und die parallele Anforderung von Überweisungen und Einweisungen. Das fehlende oder unvollständige Entlassmanagement führt zu deutlicher Mehrarbeit in den Praxen, wir wissen es alle. Überdurchschnittlich häufig passiert dies auch noch an einem Freitag, verbunden mit regelmäßig frustranen Versuchen, die in den Krankenhäusern für die Patienten zuständigen Ärzte zu erreichen.

Oft liegt bei der Anforderung einer Überweisung und einer Einweisung im Krankenhaus der Verdacht nahe, dass es hier um Abrechnungsprozesse – bei eigentlich in der stationären Vergütung inkludierten Leistungen, die es präoperativ zu erbringen gilt –, geht, um diese in krankenhauseigenen ambulanten Strukturen erbringen zu lassen. Manche würden das eine Doppelabrechnung nennen. Leider kommen wir bei diesem Thema in den Gesprächen in Wiesbaden nicht wirklich voran. Vor allem auch deshalb, weil insbesondere von Seiten der hessischen Krankenhausgesellschaft alles natürlich in Abrede gestellt wird. Selbstverständlich erbringen alle Krankenhäuser das Entlassmanagement vollumfänglich und Doppelabrechnungen gibt es sowieso nicht.

Wir sehen das nach wie vor etwas anders und möchten Sie bitten, uns zu unterstützen. Dazu müssen wir, auch wenn das jetzt nicht mit einer Vergütung verbunden ist, die Defizite und Probleme dokumentieren. Dazu gibt es jetzt drei neue hessische Ziffern.

Diese Ziffern müssen in den Stammdaten Ihrer Praxis nur einmal angelegt werden, aber das ist Ihnen ja von den sonstigen hessischen Pseudoziffern bekannt.

Sie lauten:

  • 98991 – Fehlendes Entlassmanagement
  • 98992 – Unvollständiges Entlassmanagement
  • 98993 – Anforderung einer KH-Einweisung und -Überweisung

Diese brauchen Sie dann nur noch in der Abrechnung Ihres Patienten ansetzen und bitte ergänzen Sie in dem zu der EBM-Ziffer zugehörigen Freifeld den Namen des Krankenhauses, um das es geht.

Diese Daten werden so automatisch an uns übermittelt und wir hoffen dann, Wiesbaden doch davon überzeugen zu können, dass hier ein Problem besteht. Und dass man diesem Problem abhelfen muss. Entweder durch eine Vergütung des Mehraufwandes bei Ihnen, oder durch das Unterbinden einer, wie manche sagen würden, Doppelabrechnung, indem stationäre und ambulante Fälle endlich transparent prüfbar sind.

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre

Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender

Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender

zuletzt aktualisiert am: 14.08.2026

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