DMP Chronische Herzinsuffizienz
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem neuen DMP HI existiert nun ein weiterer Baustein für eine indikationsabhängige, systematische Versorgung von chronisch kranken Versicherten. Bundesweit als Erstes konnte die KV Hessen nun zum 1. Juli 2026 einen Vertrag zum DMP HI mit den Krankenkassen/-verbänden in Hessen abschließen.
Sie können sich bereits jetzt in den Vertrag einschreiben und bei Interesse an der Fortbildungsveranstaltung zur Patientenschulung teilnehmen. Die Einschreibung der Versicherten und die Leistungserbringung beginnt dann ab dem 1. Oktober 2026.
Was ist Vertragsinhalt?
Wie bei den anderen hessischen DMP sind die Leistungsinhalte Information, Beratung und Einschreibung des Versicherten, Erstellung der Erstdokumentation und Folgedokumentation sowie Versand der dazugehörigen Unterlagen. Eine Einschreibung in weitere DMP ist möglich – lediglich die Einschreibung in das DMP Koronare Herzkrankheit ist ausgeschlossen. Bitte wählen Sie in dem Fall für Ihren Versicherten das passendere DMP. Weitere Informationen bietet Ihnen hierzu auch das Praxismanual, welches auf der Homepage zur Verfügung steht (s.u.). Eine Auflistung der entsprechenden Gebührenordnungspositionen finden Sie im Anhang – beachten Sie hierzu auch die verpflichtende Angabe der gesicherten Diagnose(n).
So nehmen Sie am Vertrag teil
Wir nehmen Ihre Teilnahmeerklärung ab sofort gerne entgegen. Reichen Sie dazu die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer (Anlage 3) vollständig beim Team Mitgliederservice Sonderverträge ein – per E-Mail mitgliederservice.sondervertraege(at)kvhessen(.)de, Fax an 069 24741-68805 oder per Post.
Sofern erforderlich, übersenden Sie auch die Ergänzungserklärung (Anlage 4) für angestellte Ärztinnen und Ärzte. Diese wie auch alle weiteren Vertragsunterlagen finden Sie online.
Im Anschluss prüfen wir die Teilnahmevoraussetzungen. Kardiologisch qualifizierte Fachärzte können nach § 5 Abs. 3 DMP HI Vertrag in Ausnahmefällen koordinierend tätig werden. Hierzu erhalten Sie nach Teilnahmeprüfung ein gesondertes Schreiben.
Nach Erhalt des Bescheides können Sie ab dem 1. Oktober 2026 Ihre Versicherten über die indikationsübergreifende Teilnahmeerklärung des Vertrages einschreiben und mit der Leistungserbringung beginnen. Bitte beachten Sie, dass zum gleichen Datum eine neue Version des Formulars erscheint – nutzen Sie daher ausschließlich die Version 070F.
Standardisierte Patientenschulung Herzinsuffizienz anbieten
Damit Sie Patientenschulungen anbieten können, haben Sie aktuell die Möglichkeit, am vierstündigen Fortbildungsseminar vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) teilzunehmen. Die erste Online-Veranstaltung (Train-the-Trainer) findet am 7. August 2026, von 14-18 Uhr statt. Information, Anmeldung und weitere Termine finden Sie auf der Website des Zi.
Im Anschluss schicken Sie dem Team Mitgliederservice Sonderverträge (s.o) eine Kopie des Schulungszertifikat – entweder mit der Teilnahmeerklärung Leistungserbringer oder sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, reicht die Kopie. Denken Sie im Antrag (Anlage 3) an das Kreuz auf dem Feld für Patientenschulung.
Auch hier werden die Teilnahmevoraussetzungen geprüft und Ihnen eine Genehmigung zur Abrechnung übersendet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird dann auch das benötigte Schulungsmaterial für die Versicherten zur Verfügung stehen. Sobald dies der Fall ist werden die Information auf unserer Website veröffentlicht und der „Coupon Schulungsunterlagen“, zur Bestellung des Schulungsmaterials, aktualisiert bereitgestellt.
Haben Sie Fragen?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der info.line stehen Ihnen unter der Rufnummer 069 24741-7777 gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mitgliederservice Sonderverträge
An alle hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie alle Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen
Ansprechpartner
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