Abrechnung der OPS-Kodes ab 1. Januar 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
jährlich wird die OPS-Version (Operationen- und Prozedurenschlüssel) aus Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aktualisiert. Über wichtige Änderungen für die Version 2026 möchten wir Sie informieren.
Paarige Organe und beidseitige Operation
Ab dem Quartal 1/2026 rechnen Sie die Gebührenordnungspositionen (GOP) des ambulanten Operierens (Kapitel 31) und des belegärztlichen Operierens (Kapitel 36) bei paarigen Organen und einer beidseitigen Operation nach einer neuen Systematik ab.
Sie kennzeichnen bei paarigen Organen oder Körperteilen neu mit dem jeweiligen Zusatzkennzeichen „R“ und „L“. Es reicht nicht mehr aus, den OPS-Kode mit „B“ anzugeben. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) strich die bisherige Seitenlokalisation „B“ für beidseitig aus den OPS-Kodes und neu hierfür ist das Kennzeichen „P“.
Die Angabe der OPS-Kodes nehmen Sie folgendermaßen vor:
- Eingriff an einer Seite eines paarigen Organs/Körperteils: Angabe des OPS-Kodes mit dem Zusatzkennzeichen „R“ oder „L“
- Eingriff an beiden Seiten eines paarigen Organs/Körperteils mit Kennzeichnung „P“ (vorher „B“): OPS-Kodes wird zweimal angegeben – einmal mit dem Zusatzkennzeichen „R“ und einmal mit dem Zusatzkennzeichen „L“
Operation an Augenmuskeln
Zudem geben Sie bei den kombinierten Operationen an den Augenmuskeln die Seitenlokalisation künftig nicht mehr an. Hintergrund ist die Vorgabe, dass alle Augenmuskeln zusammengezählt werden und entsprechend der Anzahl der operierten Muskeln der spezifische OPS-Kode verschlüsselt wird. Dies ist unabhängig davon, ob Sie ein Auge oder beide Augen operieren.
Weitere Informationen und hilfreiche Abrechnungsbeispiele finden Sie auf unserer Website.
Sie haben Fragen? Die info.line der KVH hilft gerne weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle ambulant operierenden
Ärztinnen und Ärzte
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