Ein Mann bedient eine professionelle Kamera © Judith Scherer

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert Medienvertreter direkt und aktuell über relevante Neuigkeiten rund um die ambulante Versorgung in Hessen – durch Pressemitteilungen und -konferenzen.

Mitführen des ÄBD-Stempels zu allen ÄBD-Diensten

Sehr geehrte Frau Doktor, sehr geehrter Herr Doktor,
sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines kürzlich aufgetretenen Ausfalls der Telematikinfrastruktur, kam es zu erheblichen Einschränkungen im Praxisbetrieb des ÄBD. In einigen ÄBD-Zentralen war auch das Arbeiten im Offline-Modus im Praxisverwaltungssystem „Medical Office“ nicht möglich, weswegen die Patientenaufnahme sowie das Ausstellen von Formularen teilweise händisch erfolgen musste.

Um die Versorgung der Patientinnen und Patienten auch bei technischen Störungen weiterhin ordnungsgemäß und vollständig sicherzustellen, führen Sie zukünftig bei jedem Dienst im ÄBD Ihren korrekten ÄBD-Stempel mit.

Der Stempel wird insbesondere benötigt, damit bei einem erneuten Systemausfall weiterhin:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
  • Rezepte
  • sonstige erforderliche Formulare

ordnungsgemäß ausgestellt werden können.

Wir bitten Sie um Beachtung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Abteilung Ärztlicher Bereitschaftsdienst

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zuletzt aktualisiert am: 11.06.2026

An alle Ärztinnen und Ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Hessen

Ansprechpartner

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Verwaltung)

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Fax 069 24741-68837
bereitschaftsdienst(at)kvhessen(.)de

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