Ein Mann bedient eine professionelle Kamera © Judith Scherer

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert Medienvertreter direkt und aktuell über relevante Neuigkeiten rund um die ambulante Versorgung in Hessen – durch Pressemitteilungen und -konferenzen.

Kompletter Realitätsverlust in der Bundespolitik

Vertreterversammlung der KVH verwahrt sich gegen gesetzliche Verschärfung zur Meldung von Terminen

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat sich in ihrer Sitzung am vergangenen Samstag in einer Resolution dagegen gewandt, die Praxen mit einer zusätzlichen Terminmeldepflicht zu drangsalieren. Die Resolution im Wortlaut:

„Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen lehnt die am 15. Oktober 2026 im Deutschen Bundestag beschlossene Verpflichtung zur erweiterten Meldung von Terminen kategorisch ab. Bislang mussten nur freie Termine gemeldet werden, in Zukunft soll es stattdessen eine darüber hinaus gehende Terminmeldepflicht geben. Dieser Beschluss zeigt, wie weit sich die Politik mittlerweile von der Realität in den Praxen entfernt hat. Anstatt endlich zu einer Patienten­steuerung in der Versorgung zu kommen, die sich am Bedarf und den eingesetzten Mitteln orientiert, bedient die Politik weiter das Narrativ angeblich verweigerter Termine durch die Vertragsärzteschaft. Perfide ist besonders, zunächst die Grundlage für zusätzliche Termine durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu entziehen, um sie dann per Gesetz zu verordnen.

Stattdessen wollen wir auch in Zukunft Termine in den Praxen nach medizinischer Dringlichkeit und den dazu passenden regionalen Ressourcen vergeben.

Bleibt das Gesetz unverändert, sehen wir massive Nachteile für die reguläre, regionale Patientenversorgung voraus, der ja durch eine verbindliche Terminquote an die Terminservicestelle (TSS) genau diese Termine entzogen werden. Des Weiteren haben wir ernste verfassungsrechtliche Bedenken, da es sich um einen massiven Eingriff in die Abläufe von Praxen handelt. Zudem führt die Terminuntreue vieler so vermittelter Patientinnen und Patienten zu massiven wirtschaftlichen Schäden in den Praxen.“

zuletzt aktualisiert am: 26.10.2026

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Kassenärztliche Vereinigung Hessen
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