Ein Mann bedient eine professionelle Kamera © Judith Scherer

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert Medienvertreter direkt und aktuell über relevante Neuigkeiten rund um die ambulante Versorgung in Hessen – durch Pressemitteilungen und -konferenzen.

Die Zukunft der GKV und der (ambulanten) Versorgung

Vorstandsvorsitzende der KV Hessen kritisieren Entwurf zum aktuellen Spargesetz scharf

Am 29. April 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Doch was von der Bundesregierung als Reformgesetz verkauft wird, ist in Wahrheit reine Kostendämpfung. Und das vorrangig auf der Seite der Leistungserbringer, wie auch die letzten Änderungen eindrucksvoll beweisen. Frank Dastych und Armin Beck, die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen, formulierten heute in Frankfurt klare Standpunkte:

„Mit dem nun verabschiedeten Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen. Gegen die Leistungserbringer, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Und natürlich gegen alle gesetzlich Krankenversicherten, die nach wie vor zwei Drittel der Kosten für die Behandlung von Grundsicherungsempfängern bezahlen dürfen.

Auch die letzten, eilig verhandelten Veränderungen sprechen eine eindeutige Sprache: Diejenigen, die tagtäglich im Gesundheitswesen den Laden am Laufen halten, werden abgestraft. Und diejenigen, die nicht arbeiten, sollen vom arbeitenden Teil der Bevölkerung weiterhin großzügig alimentiert und deren Krankenversicherung auch noch zu zwei Drittel bezahlt werden. Unser Sozialstaat mit seiner fast 150 Jahre alten Geschichte ist ein hohes Gut. Aber als Wohlfahrtsstaat funktioniert er mit einem Fokus auf Sozial- und Transferleistungen so einfach nicht mehr.

Endgültig zur Farce werden die aktuellen Rechenspiele des Bundes, wenn man auf der einen Seite zwar in mikroskopisch kleinen Schritten die Kosten für die Grundsicherungsempfänger erhöhen will, auf der anderen Seite den Bundeszuschuss aber so reduziert, dass im Saldo sogar noch ein fettes Plus für den Finanzminister entsteht, respektive der Saldo für die GKV mit bis zu 1,75 Milliarden Euro pro Jahr negativ ist. Wäre das Ganze nicht so dramatisch, könnte man fast darüber lachen, wie der Beitragszahler in der GKV hier von der Gesundheitspolitik vorgeführt wird.

Wir sind sicher, dass das auch die Wählerinnen und Wähler von Herrn Merz, Frau Warken und Herrn Klingbeil sehr schnell erkennen und spüren werden und das in den kommenden Umfragen und Wahlen zeigen werden. Denn das, was uns als Reformgesetz verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein reines und gegen die Beitragszahler in der GKV und die Leistungserbringer im Gesundheitswesen gerichtetes Spargesetz, das wohl besser Versorgungsvernichtungsgesetz genannt werden sollte. Wir wissen nicht, von welchen Allmachtsphantasien das Bundesgesundheitsministerium (BMG) getrieben ist, aber offenbar glaubt man in Berlin, ein solches Gesetz habe keine Konsequenzen. Das wird mitnichten der Fall sein.

Grotesk ist und bleibt angesichts der Kürzungen bei den Praxen und Kliniken auch die offensichtliche Schonung der Pharmaindustrie. Was steckt dahinter, dass ein vergleichsweiser kleiner Industriezweig mit nur einem Bruchteil der Beschäftigten im Vergleich zum übrigen Gesundheitswesen, der sich aber mit den zweithöchsten Arzneimittelpreisen in der Welt prächtig in Deutschland bedient, so sehr geschont wird? Gibt es da womöglich andere Aspekte, denen sich die Parteien in Berlin weiter versichern wollen?

Das KV-System, nicht zuletzt die Vorstände der KBV, hat sehr eindringlich vor den Folgen dieses Kurses gewarnt. Es gab viele Gesprächsangebote, ohne dass das BMG darauf auch nur ansatzweise reagiert hätte. Millionen Termine werden nun wegfallen, viele Praxen werden endgültig die Brocken hinwerfen. Ist das wirklich das, was Frau Warken will?

Ihr muss klar sein, dass sie damit jeden Konsens mit der Vertragsärzteschaft aufkündigt. Das ist keine gute Entscheidung.“

zuletzt aktualisiert am: 30.04.2026

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