Muster 21: neue Version
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) anzupassen. Künftig wird das Muster analog der Blankoformularbedruckung im DIN-A5-Format zur Verfügung stehen. Darüber hinaus gibt es Änderungen bei den Ankreuzfeldern und Ergänzungen in der Vordruckvereinbarung.
Das neue Muster 21 tritt zum 1. Juli 2024 mit Stichtagsregelung in Kraft. Praxen vernichten ältere Versionen. Rieco versendet die neue Version ab dem 17. Juni 2024.
Was ist neu?
- Das Ankreuzfeld „Die Art der Erkrankung macht die Betreuung und Beaufsichtigung notwendig“ entfällt, da das Ausstellen dies bereits bestätigt.
- Es wird nun unterschieden zwischen zwei Ankreuzfeldern für „Kita-oder Schulunfall / -folgen“ und „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“. Im Personalfeld ist der zuständige Kostenträger anzugeben.
- Das neue Ankreuzfeld SER wird unterhalb des Personalienfeldes in das Formular aufgenommen.
- Der Antrag auf Kinderkrankengeld wurde aufwandsärmer gestaltet. Grund hierfür war die Fehleranfälligkeit bei den Angaben. Daher meldet zukünftig der Arbeitgeber die entsprechenden Informationen zur Entgeltfortzahlung im Datenaustauschverfahren an die zuständige Krankenkasse.
- Ergänzung des Hinweises, dass der Antrag bei der Krankenkasse der betreuenden Person zu stellen ist.
- Es wurde ergänzt, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld auch für die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes besteht, dass bereits das 12. Lebensjahr vollendet hat, aber auf Grund von Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
- Es wird nun erläutert, dass bei der stationären Mitaufnahme des Elternteils Muster 21 nicht zu nutzen ist. In diesem Fall stellt die stationäre Einrichtung eine Bescheinigung aus.
Bestellservice
Rezepte sind aus? Sie brauchen Formulare, Infomaterial oder Praxisstempel? Wir sagen Ihnen, wo Sie was bestellen können.