Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand © level17

Muster 9: neue Version

Bescheinigung einer Fehlgeburt, Frühgeburt oder Behinderung des Kindes

Muster 21 „Kinderkrankengeld”

Für die Gewährung von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, benötigen die Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung in Form des Musters 21. Seit Juli 2024 steht eine überarbeitete Version im DIN-A5-Format zur Verfügung.

Neue Ankreuzfelder auf Muster 21

Ergänzt wurde die Ankreuzfelder für „Kita- oder Schulunfall/-folgen“, „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“ sowie das Ankreuzfeld SER, dass für Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV steht.

Diese Angaben sind nur in bestimmten Fällen nötig:

Ankreuzfeld „Kita- oder Schulunfall / -folgen“:

  • Wird angekreuzt bei einem Unfall in der Kita oder Schule und die Bescheinigung zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers auszustellen

Ankreuzfeld „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“:

  • Wird angekreuzt bei einem sonstigen Unfall

Ankreuzfeld „SER“:

  • Wird nur angekreuzt bei Nachweis über eine Schädigung nach dem sozialen

Entschädigungsrecht (= SER)

Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, bleiben die Ankreuzfelder leer.

Zur Hilfestellung, gerade bei diesen Ankreuzfeldern, hat die KBV ein PraxisInfo „Kind-Krank-Bescheinigung“ veröffentlicht. Sie enthält neben Hinweisen auch Praxisbeispiele.

 

Geltungsbereich

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt

  • bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren, dass der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege durch die versicherte Person bedarf.
  • für die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, dass das 12. Lebensjahr vollendet hat, aber aufgrund von Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
  • Nicht ausgestellt wird Muster 21 bei der Mitaufnahme der versicherten Begleitperson während einer voll-, tages- oder teilstationären Behandlung des Kindes. In diesem Fall erhält die Begleitperson eine Bescheinigung von der stationären Einrichtung.

zuletzt aktualisiert am: 23.04.2026

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