Muster 21 „Kinderkrankengeld”
Für die Gewährung von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, benötigen die Krankenkassen eine ärztliche Bescheinigung in Form des Musters 21. Seit Juli 2024 steht eine überarbeitete Version im DIN-A5-Format zur Verfügung.
Neue Ankreuzfelder auf Muster 21
Ergänzt wurde die Ankreuzfelder für „Kita- oder Schulunfall/-folgen“, „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“ sowie das Ankreuzfeld SER, dass für Soziales Entschädigungsrecht gemäß SGB XIV steht.
Diese Angaben sind nur in bestimmten Fällen nötig:
Ankreuzfeld „Kita- oder Schulunfall / -folgen“:
- Wird angekreuzt bei einem Unfall in der Kita oder Schule und die Bescheinigung zu Lasten eines Unfallversicherungsträgers auszustellen
Ankreuzfeld „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“:
- Wird angekreuzt bei einem sonstigen Unfall
Ankreuzfeld „SER“:
- Wird nur angekreuzt bei Nachweis über eine Schädigung nach dem sozialen
Entschädigungsrecht (= SER)
Liegt keine dieser Voraussetzungen vor, bleiben die Ankreuzfelder leer.
Zur Hilfestellung, gerade bei diesen Ankreuzfeldern, hat die KBV ein PraxisInfo „Kind-Krank-Bescheinigung“ veröffentlicht. Sie enthält neben Hinweisen auch Praxisbeispiele.
Oberer Teil Muster 21 (vormals Vorderseite)
- Da die Ärztin beziehungsweise der Arzt die Notwendigkeit der Kinderbetreuung mit der Ausstellung bestätigt, entfällt das entsprechende Ankreuzfeld
- Unterscheidung zwischen „Kita- oder Schulunfall“ und „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“
- Neues Ankreuzfeld SER unterhalb des Personalienfeldes
Unterer Teil Muster 21 (vormals Rückseite)
- Antrag auf Kinderkrankengeld: Der Arbeitgeber meldet die Informationen zur Entgeltfortzahlung an die zuständige Krankenkasse.
- Der Antrag auf Kinderkrankengeld wird bei der Krankenkasse der Betreuungsperson gestellt.
Geltungsbereich
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt
- bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren, dass der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege durch die versicherte Person bedarf.
- für die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, dass das 12. Lebensjahr vollendet hat, aber aufgrund von Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
- Nicht ausgestellt wird Muster 21 bei der Mitaufnahme der versicherten Begleitperson während einer voll-, tages- oder teilstationären Behandlung des Kindes. In diesem Fall erhält die Begleitperson eine Bescheinigung von der stationären Einrichtung.
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