Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Früherkennung Gebärmutterhalbskrebs

Leichte Sprache abrufbar

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Versicherteninformation nun auch digital in Leichter Sprache abrufbar

Die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) wird als organisiertes Screeningprogramm angeboten: Frauen ab einem Alter von 20 Jahren werden regelmäßig auf die Möglichkeit zur Programmteilnahme aufmerksam gemacht und erhalten ein Anschreiben und die Versicherteninformation alle 5 Jahre von ihrer Krankenkasse. Für die Untersuchung selbst wird die Einladung nicht benötigt.

Zusätzlich können Ärztinnen und Ärzte die Versicherteninformation für Beratungsgespräche bereithalten und in ihrer Praxis auslegen.

Nun steht die Versicherteninformation zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs jetzt auch in Leichter Sprache (Sprachniveau A2) auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Download bereit. Ärztinnen und Ärzte können diese nutzen oder den Versicherten darauf hinweisen.

Zur Verfügung gestellt werden – wie auch in der Papierversion– zwei nach Altersgruppen differenzierte Versionen:

Die Papierversion erhalten Praxen wie gewohnt über den Bestellschein oder den Webshop des Dienstleisters.

Die Texte klären Versicherte über die medizinischen Hintergründe zum Gebärmutterhalskrebs auf, erklären den Screeningablauf und die dabei eingesetzten Testmethoden. Auch zur Wahrscheinlichkeit auffälliger Befunde mit und ohne Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) informiert die Leichte-Sprache-Version. Da für die vorgesehene Evaluation des Programms auch personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, werden die Frauen zudem über die geplante Datenverarbeitung und das hierzu bestehende Widerspruchsrecht informiert.

Hintergrund

Die Inhalte des Programms zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs regelt der G-BA in der Richtlinie über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL).

zuletzt aktualisiert am: 27.08.2025

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