Zweitmeinungsverfahren
Patienten haben bei bestimmten planbaren Eingriffen den Anspruch auf eine unabhängige zweite Meinung eines Arztes. Ärzte können ihre Zweitmeinung bei bestimmten Indikationen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.
Bislang kann eine ärztliche Zweitmeinung für folgende Eingriffe eingeholt werden:
- Gebärmutterentfernung
 - Mandeloperation
 - Schulterarthroskopie
 - Implantationen von Knieendoprothesen
 - Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom
 - Eingriffe an der Wirbelsäule
 - kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen
 - Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
 - geplante Entfernung der Gallenblase
 - geplante Eingriffe zum Hüftgelenkersatz
 - geplante Eingriffe an Aortenaneurysmen
 - geplante Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
 - geplante Eingriffe zur Karotis- Revaskularisation
 
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie eine Zweitmeinung für die oben genannten Indikationen als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach.
Ärzte, die bislang noch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, müssen nicht nur die Genehmigung durch die KVH, sondern auch die Ermächtigung durch den Zulassungsausschuss (ZA) Hessen beantragen. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
J. Christiane Himmelmann
                                        Kassenärztliche Vereinigung Hessen
                                        Qualitätssicherung Team 2
                                        
                                    
                                        Europa-Allee 90
                                        60486  Frankfurt
                                    
                                            
                                                Tel 069 24741-6667
                                            
                                            
                                                Fax 069 24741-68833
                                            
                                            
                                                zweitmeinungsverfahren(at)kvhessen(.)de
                                            
                                            
                                        
Dagmar Freund
                                        Kassenärztliche Vereinigung Hessen
                                        Qualitätssicherung Team 2
                                        
                                    
                                        Europa-Allee 90
                                        60486  Frankfurt
                                    
                                            
                                                Tel 069 24741-6660
                                            
                                            
                                                Fax 069 24741-68833
                                            
                                            
                                                zweitmeinungsverfahren(at)kvhessen(.)de
                                            
                                            
                                        
Ihre Downloads ()
Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.
            
                © FatCamera