Zervix-Zytologie
Die Zytologie bezeichnet die Lehre vom Aufbau der Zelle und ihrer Funktionen. Vom Gebärmutterhals gewonnene Abstriche (PAP-Abstrich, PAP-Test) können mikroskopisch beurteilt werden. So lassen sich Dysplasien (Krebsvorstufen) an Zellen erkennen, noch Jahre bevor sie bösartig entarten. Ursache für die Zellveränderungen ist die Infektion mit dem Humanen Papillomavirus (HPV).
OKFE: Start der Dokumentationspflicht zum 1. Oktober 2020
Ärzte sind ab dem 1. Oktober 2020 verpflichtet, die im Rahmen der beiden organisierten Früherkennungsprogramme Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) durchgeführten Untersuchungen zum Zweck der Programmbeurteilung elektronisch zu erfassen. Für das Zervixkarzinom Primärscreening (ZKP) sind die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01761 und 01764 zu dokumentieren. Für die Zervixkarzinom zytologische Untersuchung (ZKZ) sind dies die GOP 01762 und 01766. Weitere Informationen zu den oKFE
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Zervix-Zytologie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Karola Reichert
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Anna Wandrei
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-6094
Fax 069 24741-68819
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