Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger
Mit der Substitutionsbehandlung wird eine Opioidabhängigkeit therapiert. Dabei erhält der Patient Ersatzstoffe (ebenfalls Opioide, genannt Substitute). Durch die tägliche Einnahme des Substituts werden unter anderem Entzugserscheinungen vermieden. Die gesundheitliche Lebensqualität kann verbessert werden. Dabei wird die soziale und berufliche Rehabilitation unterstützt.
Die Substitution ist ein anspruchsvoller medizinischer Bereich, der oft unterschätzt wird. Sie interessieren sich für die Arbeit in der Suchtmedizin? Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) unterstützt Sie beim Einstieg. Ein neuer Leitfaden der KVH zeigt, wie erfüllend die Arbeit als Substitutionsärztin oder-arzt sein kann. Die KVH fördert zudem die Weiterbildung in der Suchtmedizin.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Substitution als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Wie wird die Qualität geprüft / die Genehmigung aufrechterhalten?
Einzelfallprüfung durch Stichproben (Dokumentationsprüfung):
- mindestens zwei Prozent der abgerechneten Behandlungsfälle pro Quartal werden überprüft.
Einzelheiten regelt § 8 Abs. 3 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.
Bitte beachten Sie für die Stichprobenprüfung, dass Sie die Patientendokumentation pseudonymisiert übermitteln müssen.
Weitere Informationen
- Die häufigsten Fragen zur Substitution klären die FAQ Betäubungsmittelverschreibungsverordnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- Hinweise zum Online-Meldeverfahren gibt das Substitutionsregister des BfArM.
- Information der Aidshilfe zur Substitution bei Geflüchteten aus der Ukraine. Bei Fragen zum Thema berät die KVH Praxen gerne (siehe Ansprechpartner).
Dokumentation zur Stichprobenprüfung
Förderung Suchtmedizin
Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) fördert Ärztinnen und Ärzte, die sich für die substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger weiterbilden. Informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten!
Abrechnung
Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen und speziell zur Substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger.
Kollegen unterstützen
In einem Video der Kampagne „100.000 Substituierte bis 2022“ berichten Mediziner von ihren Erfahrungen mit der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger.
Ansprechpartner
Katrin Miceli
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6747
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de
Maxim Schnell
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741- 7183
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de
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