Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET, PET/CT)
Die Positronenemissionstomographie (PET) ist ein bildgebendes Untersuchungsverfahren der Nuklearmedizin. In Verbindung mit einer Computertomographie (PET/CT) macht sie Stoffwechselvorgänge im Körper sichtbar: Der Patient bekommt radioaktiv markierte Substanzen in die Blutbahn gespritzt, wodurch Tumoren und Metastasen auf den Bildern erkannt werden können.
Fachärzte für:
- Nuklearmedizin
- Radiologie (sofern PET Bestandteil der Weiterbildung war)
- Selbstständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation unter Anleitung*: mindestens 1.000 PET-Untersuchungen zu onkologischen Fragestellungen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung.
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Einordnung von PET-Befunden in den diagnostischen Kontext anderer bildgebender Verfahren: mindestens 200 Computertomographien (CT) oder Magnetresonanztomographien (MRT).
- Genehmigung zur Erbringung von Leistungen der Computertomographienach der Vereinbarung für Strahlendiagnostik und -therapie (muss nicht personenidentisch mit dem Antragsteller sein).
*eines für mindestens ein Jahr zur Weiterbildung Nuklearmedizin befugten Arztes, der ebenfalls die Anforderungen an die fachliche Befähigung nach dieser Vereinbarung erfüllt.
Es müssen apparative sowie räumliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt werden. Einzelheiten regeln §§ 4 und 5 der Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT
- Anzeigebestätigung der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium)
- Gewährleistungserklärung des Herstellers
- Sachverständigen-Prüfbericht
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Positronenemissionstomographie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
Die Anforderungen an die Dokumentation regelt § 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT.
- Fortbildung / Qualitätszirkel:
Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu onkologischen Fragestellungen, mindestens 20 Fortbildungspunkte innerhalb von zwei Jahren.
- Einzelfallprüfung durch Stichproben (Dokumentationsprüfung):
Innerhalb von drei Jahren werden alle Ärzte zu je zwölf Fällen geprüft.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Qualitätssicherung Team 2
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de