Nuklearmedizin
Die Nuklearmedizin verwendet radioaktive Substanzen zur Diagnostik und Therapie.
- Fachärzte für Nuklearmedizin mit der erforderlichen Fachkunde nach § 47 StrlSchV oder
- Ärzte, die nicht berechtigt sind, die Facharztbezeichnung „Facharzt für Nuklearmedizin“ zu führen, müssen für diagnostische Verfahren (in-vivo-Diagnostik und in-vitro-Diagnostik) zusätzlich zur Fachkunde nach § 47 StrlSchV ihre jeweilige fachliche Befähigung in einem Kolloquium nachweisen.
Für die nuklearmedizinische in-vitro-Diagnostik ist neben der in-vivo-Diagnostik eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor erforderlich. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
- Nachweis über die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen der zuständigen Aufsichtsbehörde
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Nuklearmedizin als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
Einzelfallprüfung durch Stichproben (Dokumentationsprüfung): Prüfung aller Genehmigungsinhaber über 24 Monate zu jeweils zwölf Fällen.
- Strahlenschutzgesetz
- Strahlenschutzverordnung
- Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung für Strahlendiagnostik und -therapie).
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Qualitätssicherung Team 2
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de