MRSA
Resistente Keime sind nicht nur ein Problem von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Da sich immer wieder Patienten mit einem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) infizieren, ist die Diagnostik und Behandlung von MRSA im ambulanten Bereich von hoher Bedeutung.
Die Berechnungsfähigkeit entnehmen Sie bitte der Präambel Ihres Facharztkapitels des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (Zulassung).
- Fachärzte benötigen die Zusatzbezeichnung Infektiologie
- Teilnahme am Online-Training einer Kassenärztlichen Vereinigung oder der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit anschließendem Fragebogentest. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der KBV.
- Teilnahme an einem sektorenübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
- Organisatorische Voraussetzungen (siehe § 4 Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA)
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Diagnostik und Behandlung von MRSA als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA)
Weitere Informationen zu MRSA
Downloads
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Evelyn Welzbacher
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de