Invasive Kardiologie
- Strahlenschutzgesetz
- Strahlenschutzverordnung
- Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen (Qualitätssicherungsvereinbarung zur invasiven Kardiologie)
- Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
Frequenzregelung:
jährlich 150 Linksherzkatheterisierungen (bei Genehmigung zu therapeutischen Katheterisierungen davon mindestens 50 therapeutische Katheterisierungen)
- Anforderungen an die Bildqualität, die Dokumentation und die Befundung
Einzelheiten regeln die §§ 7 und 8 Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Invasive Kardiologie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
- Organisatorische Voraussetzungen
- Apparative Voraussetzungen an Herzkatheterlabor und Nachsorgeeinheit (Einzelheiten in den §§ 5 und 6 der Vereinbarung zur invasiven Kardiologie)
- dreijährige kontinuierliche und ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie unter Anleitung*
- selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 1.000 diagnostische Katheterisierungen des linken Herzens, der Koronararterien und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung* innerhalb der letzten 4 Jahre und von 300 therapeutische Katheterinterventionen an Koronararterien unter Anleitung* innerhalb der letzten 3 Jahre
- Vorliegen der Fachkunde im Strahlenschutz
*Anleitung durch einen Arzt, der nach Weiterbildungsordnung in vollem Umfang für die Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie befugt ist
- Fachärztet für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung Kardiologie
Die Invasive Kardiologie umfasst alle im Herzkatheterlabor durchgeführten Untersuchung und therapeutischen Maßnahmen. Dabei wird ein Herzkatheter über die großen Gefäße in die Herzhöhlen oder Herzkranzgefäße eingebracht.
Gegenstand des Verfahrens der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung „PCI und Koronarangiographie“ sind sowohl Prozess- als auch Ergebnisqualität. Dabei stützt sich das Verfahren auf zwei Datenquellen: Fallbezogene Dokumentation durch den Arzt sowie Sozialdaten, die bei den Krankenkassen vorliegen. Die Verwendung der Sozialdaten hat den Vorteil, dass sie den Dokumentationsaufwand für die Ärzte reduziert und der Behandlungsprozess beziehungsweise der Krankheitsverlauf eines Patienten zu unterschiedlichen Zeitpunkten (Follow-up) und über Sektorengrenzen hinweg betrachtet werden kann. Als weitere Datenquelle kommt voraussichtlich eine Patientenbefragung hinzu.
Unter „Downloads SQS“ stellt die KVH Ärzten zusammengefasste Informationen zu dem Verfahren zur Verfügung.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Fragen zur SQS?
Unser Ansprechpartner berät Sie gerne zur Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (SQS).
Ansprechpartner
Qualitätssicherung Team 2
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de