Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie (ESWL)
Als extrakorporale Stoßwellenlithotripsie (ESWL) bezeichnet man ein technisches Verfahren in der Urologie, mit dem man beispielsweise Harnsteine durch fokussierte Stoßwellen zertrümmern kann.
Fachärzte für Urologie
- Selbstständige Durchführung von mindestens 200 Harnstein-Stoßwellenlithotripsien
- Durchführung von mindestens 20 perkutanen Nephrostomien und mindestens 20 retrograden Sondierungen der Ureteren als Techniken der Harnableitung (entfällt bei Fachärzten für Urologie)
- Genehmigung zur Abrechnung sonographischer Untersuchungen der Urogenitalorgane (ohne weibliche Genitalorgane) und Genehmigung zur Röntgendiagnostik des Harntraktes.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen.Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach.^Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Welche Leistungen sie nach der Genehmigung abrechnen können, hat die KVH ihren Mitgliedern in der Liste genehmigungspflichtiger Leistungen (GELE-Liste) zusammengefasst.
- Strahlenschutzgesetz
- Strahlenschutzverordnung
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung).
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Qualitätssicherung Team 2
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7300
Fax 069 24741-68832
qs.radiologie(at)kvhessen(.)de