Diamorphinbehandlung
Die Diamorphinbehandlung ist ein medizinischer Ansatz zur Behandlung von Menschen, die unter schwerer Opioidabhängigkeit leiden. Diese Methode bietet eine alternative Option für Patientinnen und Patienten, bei denen andere herkömmliche Entwöhnungsprogramme und Substitutionsbehandlungen nicht erfolgreich waren. Das Ziel der Diamorphinbehandlung ist es, die Gesundheit und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern und ihre soziale und berufliche Integration zu unterstützen.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie die Diamorphinbehandlung als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Wie wird die Qualität geprüft / die Genehmigung aufrechterhalten?
Einzelfallprüfung durch Stichproben (Dokumentationsprüfung):
- mindestens zwei Prozent der abgerechneten Behandlungsfälle pro Quartal werden überprüft. Einzelheiten regelt § 8 Abs. 3 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.
- Spätestens alle zwei Jahre ist die Fortführung der Diamorphinbehandlung durch eine externe qualifizierte Zweitmeinung zu überprüfen. Einzelheiten regelt § 3 Abs. 11 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.
Bitte beachten Sie für die Stichprobenprüfung, dass Sie die Patientendokumentation pseudonymisiert übermitteln müssen.
Dokumentation zur Stichprobenprüfung
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Katrin Miceli
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6747
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de
Maxim Schnell
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741- 7183
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de
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