Ein Arzt untersucht den Arm einer Patientin © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Substitution ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung kann von Vertragspraxen und ermächtigten Ärztinnen und Ärzten / ermächtigten Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Diamorphinbehandlung

Die Diamorphinbehandlung ist ein medizinischer Ansatz zur Behandlung von Menschen, die unter schwerer Opioidabhängigkeit leiden. Diese Methode bietet eine alternative Option für Patientinnen und Patienten, bei denen andere herkömmliche Entwöhnungsprogramme und Substitutionsbehandlungen nicht erfolgreich waren. Das Ziel der Diamorphinbehandlung ist es, die Gesundheit und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern und ihre soziale und berufliche Integration zu unterstützen.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die Diamorphinbehandlung als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

Wie wird die Qualität geprüft / die Genehmigung aufrechterhalten?

Einzelfallprüfung durch Stichproben (Dokumentationsprüfung):

  • mindestens zwei Prozent der abgerechneten Behandlungsfälle pro Quartal werden überprüft. Einzelheiten regelt § 8 Abs. 3 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.
  • Spätestens alle zwei Jahre ist die Fortführung der Diamorphinbehandlung durch eine externe qualifizierte Zweitmeinung zu überprüfen. Einzelheiten regelt § 3 Abs. 11 der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung.

Bitte beachten Sie für die Stichprobenprüfung, dass Sie die Patientendokumentation pseudonymisiert übermitteln müssen.

zuletzt aktualisiert am: 04.09.2026

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Katrin Miceli

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6747
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de

Maxim Schnell

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741- 7183
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen