Einführung der Elektronischen Patientenakte startet
Nach Abschluss der Testphase in den Modellregionen wird die elektronische Pateintenakte (ePA) nun bundesweit eingeführt. Dafür stellen Software-Hersteller Praxen, Apotheken und Krankenhäusern ab dem 29. April 2025 ein ePA-Modul bereit. Sobald das Software-Update eingespielt ist, kann die ePA dann freiwillig mit aktuellen Befunden, Arztbriefen und Laborwerten befüllt werden. Der Roll-out kann laut gematik mehrere Wochen dauern. Verpflichtend ist die ePA-Nuzung ab dem 1. Oktober 2025.
Zur schrittweisen Einführung der ePA stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein Starterpaket bereit, das Praxen bei der Nutzung der ePA unterstützen soll. Das Paket steht auf der ePA-Themenseite der KBV zum Download bereit und ist ausschließlich online verfügbar.
Inhalt des ePA-Starterpakets für Praxen
- Serviceheft in der Reihe PraxisWissen als Webversion mit allen wichtigen Informationen für Ärzte, Psychotherapeuten und Praxisteams
- Infoblatt für den täglichen Gebrauch: vom Befüllen bis zur Abrechnung
- Schaubild zur ePA in der Praxis
- Patienteninformationen zum Auslegen im Wartezimmer sowie verschiedene Informationsposter.
Auf ihrer Themenseite stellt die KBV weitere Informationen zur ePA bereit. Interessierte finden dort neben Fragen und Antworten auch Kurzvideos, die ausgewählte Aspekte beleuchten. Unter anderem stellen Experten der KBV die ePA aus medizinischer, rechtlicher und technischer Sicht vor.
Über eine Online-Fortbildung zur ePA können Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich über die ePA informieren und gleichzeitig Fortbildungspunkte sammeln. Die Fortbildung steht im Fortbildungsportal der KBV bereit und ist mit sechs CME-Punkten zertifiziert.