Beendigung des Rahmenvertrags zum Aufbau vernetzter Praxisstrukturen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vertrag zum Aufbau vernetzter Praxisstrukturen gemäß § 73a SGB V vom 28.07.1998 und 30.09.2000 zwischen dem BKK Landesverband Süd (ehemals BKK LV Hessen) und der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) endet zum 31.12.20241.
Nach Bewertung unter anderem der Abrechnungszahlen der letzten Jahre kamen die Vertragspartner des oben genannten Vertrags zu dem Entschluss, die Vereinbarung nicht fortzuführen.
Ein Hauptbestandteil des Vertrags unterstützte die Zusammenarbeit der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte in Qualitätszirkeln, die ausschließlich für Versicherte der VIACTIV Krankenkasse (frühere Opel-BKK) abgerechnet werden konnten. Dieser Bestandteil ist vor einiger Zeit im Modul 6 des „Mein Arzt“-Vertrags zwischen dem Ärztenetz Rhein-Main und der VIACTIV Krankenkasse aufgenommen und damit überführt worden. Weiterer Inhalt des Vertrags waren die Leistungen zum Führen eines Patientenbuchs nach den Gebührenordnungspositionen 91611 bis 91613, die in den letzten Jahren von maximal drei hessischen Praxen angeboten wurden. Eine Fortführung des Vertrags war aufgrund der rückläufigen Akzeptanz nicht mehr gegeben.
Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Zeit konnten wir erreichen, dass die VIACTIV Krankenkasse die erbrachten Leistungen zum Führen des Patientenbuchs über den 31.Dezember 2024 hinaus für die Quartale 1/2025 und 2/2025 vergüten wird. Bitte beachten Sie, dass eine Abrechnung der Leistungen aus dem Rahmenvertrag ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
[1] Gemäß § 140a Abs. 1 Satz 4 SGB V sind Verträge die u. a. nach § 73a SGB V geschlossen wurden spätestens bis zum 31.12.2024 durch Verträge nach § 140a SGB V zu ersetzen oder zu beenden.
An die teilnehmenden Mitglieder der KVH
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