Anpassung EHV-Punktwert, prozentuale EHV-Umlage und Maximalumlage für 2026

Gem. §§ 3 Abs. 2,3; 4 Abs. 5 der Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung (GEHV) erfolgt jeweils zum 01. Januar eines Jahres sowohl eine Anpassung des EHV-Punktwerts, als auch der prozentualen EHV-Umlage sowie der Maximalumlage.

Fassung vom: 17. Dezember 2025
Inkrafttreten: 1. Januar 2026
Veröffentlicht am: 17. Dezember 2025

Hier finden Sie die Veröffentlichung des vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 gültigen Punktwerts, der prozentualen EHV Umlage sowie der Maximalumlage.

zuletzt aktualisiert am: 17.12.2025

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