Anpassung EHV-Punktwert, prozentuale EHV-Umlage und Maximalumlage für 2025
Gem. §§ 3 Abs. 2,3; 4 Abs. 5 der Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung (GEHV) erfolgt jeweils zum 01. Januar eines Jahres sowohl eine Anpassung des EHV-Punktwerts, als auch der prozentualen EHV-Umlage sowie der Maximalumlage.
Fassung vom: 18. Dezember 2024
Inkrafttreten: 1. Januar 2025
Veröffentlicht am: 18. Dezember 2024
Hier finden Sie die Veröffentlichung des vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 gültigen Punktwerts, der prozentualen EHV Umlage sowie der Maximalumlage.
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