Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q4/2025 (I) – VV-Beschluss vom 25.10.2025

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 25.10.2025 Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V beschlossen.

Fassung vom: 25. Oktober 2025
Inkrafttreten: 1. Oktober 2025 
Veröffentlicht am: 14. November 2025

Hier finden Sie die Veröffentlichung der HVM-Änderung aus der Vertreterversammlung vom 25.10.2025, gültig ab Quartal 4/2025.

zuletzt aktualisiert am: 14.11.2025

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