Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q1/2026 – VV-Beschluss vom 24.10.2026

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 24.10.2026 Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V beschlossen.

Fassung vom: 24. Oktober 2026
Inkrafttreten: 1. Januar 2026 
Veröffentlicht am: 28. Oktober 2026

Hier finden Sie die Veröffentlichung der HVM-Änderung aus der Vertreterversammlung vom 24.10.2026, gültig ab Quartal 1/2026.

zuletzt aktualisiert am: 28.10.2026

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