Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q1/2026 – VV-Beschluss vom 13.12.2025

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 13.12.2025 Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V beschlossen.

Fassung vom: 13. Dezember 2025
Inkrafttreten: 1. Januar 2026 
Veröffentlicht am: 19. Dezember 2025

Hier finden Sie die Veröffentlichung der HVM-Änderung aus der Vertreterversammlung vom 13.12.2025, gültig ab Quartal 1/2026.

zuletzt aktualisiert am: 19.12.2025

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