Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Terminvermittlung für Praxen

überblicken und richtig abrechnen

Terminvermittlung abrechnen

Patientinnen und Patienten sollen in dringenden Fällen schneller einen Termin bei einer Ärztin oder einem Arzt sowie bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten erhalten. Praxen, die freie Termine bereitstellen, bekommen die Behandlung extrabudgetär bezahlt sowie einen Zuschlag. Haus- sowie Kinder- und Jugendarztpraxen erhalten 15 Euro, wenn sie für eine Patientin bzw. einen Patienten zeitnah einen Termin in der Facharztpraxis vermitteln.

Online-Seminar zur Terminvermittlung

Nicht so einfach ist die Abrechnung der Hausarztvermittlung und TSS-Terminvermittlung. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) bietet für Praxen Online-Seminare dazu an. Häufig gestellte Fragen zur Abrechnung der Hausarztvermittlung und TSS-Terminvermittlung aus Ihrem Praxisalltag werden beantwortet und Sie erhalten Tipps und hilfreiche Beispiele zur Abrechnung. Informieren Sie sich über die Termine.

Termin buchen

Terminvermittlungen durch die TSS

Terminvermittlung durch hausärztliche Praxis

Zuschläge und Suffixe im Überblick

Offene Sprechstunde und Arztgruppenfälle

zuletzt aktualisiert am: 23.02.2024

Anleitungen Feldkennung 5003 der PVS

Hausarztpraxen geben bei der GOP 03008 bzw. 04008 in der Feldkennung 5003 die BSNR der Facharztpraxis, an die sie vermittelt haben, an. Anleitungen der verschiedenen Praxisverwaltungssystemen (PVS) stehen ihnen zum Download zur Verfügung (Login erforderlich).

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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