Telefonierende Frau am Schreibtisch © kupicoo

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihr Honorar einmal im Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab, die die Daten prüft und sie zur Vergütung an die Krankenkasse der Patientin oder des Patienten weiterleitet.

Quartalsabrechnung abgeben

Quartalsende. Es gilt, die Abrechnung zu finalisieren und an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) zu übermitteln. Die folgenden Schritte führen zum Ziel.

Neu: Unser KV-SafeNet*-Portal hat ein Update erhalten! Sie profitieren jetzt von einem modernen, benutzerfreundlichen Design und klareren Texten, die Ihnen den Umgang mit dem Portal noch einfacher machen. Besonders praktisch ist die neue Übersicht, die Ihnen eine schnelle Einsicht in Ihre übermittelten Test- und Echtabrechnungen ermöglicht. Damit Sie Ihre Abrechnungen noch reibungsloser übermitteln können, steht Ihnen unsere umfassende Anleitung „Abrechnung übermitteln – so funktioniert's“ zur Seite. Besuchen Sie das Portal und erleben Sie die neuen Verbesserungen selbst!

 

In drei Schritten zur Abrechnung

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 18.09.2025

Start Testabrechnung

15. September 2025: Quartal 3/2025

15. Dezember 2025: Quartal 4/2025

16. März 2026: Quartal 1/2026

15. Juni 2026: Quartal 2/2026

Abgabetermine Echtabrechnung

1. Quartal: 10. April

2. Quartal 10. Juli

3. Quartal 10. Oktober

4. Quartal 10. Januar

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Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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Internetdienste

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Abrechnung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Quartalsabrechnung Briefpost

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60062 Frankfurt

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt

Gutleutstraße 114
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