Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderungen April 2025

Videosprechstunde: Obergrenze auf 50% angepasst

Rückwirkend zum 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bis zu 50 Prozent der Behandlungsfälle im Quartal in der Praxis ausschließlich per Video behandeln. Die zuvor eingeführte Differenzierung der Obergrenze zwischen bekannten und unbekannten Patienten wird aufgehoben. Das hat der Bewertungsausschuss (BA) rückwirkend beschlossen.

Obergrenze angepasst

Praxen können neu bis zu 50 Prozent ihrer Behandlungsfälle im Quartal ausschließlich im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen und abrechnen. Die bisherige Differenzierung zwischen bekannten und unbekannten Patienten entfällt. Damit können Praxen bis zu 50 Prozent aller Behandlungsfälle im Quartal ausschließlich im Rahmen einer Videosprechstunde versorgen, ohne dass die Patientin oder der Patient die Praxis aufsucht.

Wenn Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Patientin oder einen Patienten in einem Quartal ausschließlich über Videosprechstunde versorgen, kennzeichnen sie den Fall mit der Pseudo-GOP 88220.

zuletzt aktualisiert am: 11.07.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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