OMIM®-Kodes: Kodierung bei Gendiagnostik geändert
Ärztinnen und Ärzte können ab dem 1. Juli 2025 human- und tumorgenetische Leistungen nicht mehr mit OMIM®-Kodes (Online Mendelian Inheritance in Man) kodieren. Ab dem Abrechnungsquartal 3/2025 geben sie die Gensymbole des HUGO Gene Nomenclature Committee (HGNC) an.
Betroffen sind 15 Gebührenordnungspositionen (GOP) aus den Abschnitten des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) 11.3 (Diagnostische GOP), 11.4 (In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen) und 19.4 (In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen).
Bei der GOP 11233 (Ausführliche humangenetische Beurteilung) geben sie neu die Art der Erkrankung in der Feldkennung 5079 an. Weitere Angaben sind bei der GOP nicht mehr erforderlich.
Bei der Abrechnung der weiteren GOP 11511 bis 11513, 11516 bis 11518, 11521 und 11522 sowie der GOP 19421 und 19424, 19451 bis 19453 und 19456 machen sie folgende Angaben:
- Begründung, die die Art der Erkrankung enthält in der Feldkennung 5079,
- Art der Untersuchung (Gensymbol nach HGNC) in der Feldkennung 5077,
- Multiplikator (falls größer 1).
Sollte kein entsprechendes Gensymbol nach HGNC vorhanden sein, geben sie stattdessen den Ersatzwert 999999 in Feldkennung 5077 und den Gen-Namen in Feldkennung 5078 an.
Hinweise zur Umstellung der Kodierung
Für das 2. Quartal 2025: Abrechnung weiterhin mit OMIM-Kodes
Human- und tumorgenetische Untersuchungen, die sie im 2. Abrechnungsquartal 2025 oder früher durchgeführt haben, rechnen sie weiterhin unter Angabe der OMIM-Kodes ab. Die Abrechnungen dieser Leistungen müssen sie spätestens bis zum 29. Juli 2025 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) einreichen.
Ab dem 3. Quartal 2025: Ausschließliche Kodierung mit HGNC
Bei human- und tumorgenetische Untersuchungen, die sie im 2. Quartal 2025 oder früher durchgeführt haben, jedoch erst ab dem 3. Abrechnungsquartal 2025 bei der KVH abrechnen, verwenden sie die neue HGNC-Kodierung.
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