Reproduktionsmedizin: Endometriumsvorbereitung abrechnen
Ab dem 1. Oktober 2022 können Gynäkologinnen und Gynäkologen die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 08536 für die hormonelle Endometriumsvorbereitung nach einer Kryokonservierung bei nachgewiesener Fertilitätsstörung zur Durchführung einer extrakorporalen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) abrechnen.
Sie können die neue GOP 08536 einmal im Zyklusfall abrechnen. Die GOP ist 38,50 Euro (335 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Punktwert 2023 ist 11,4915 Cent. Sie zählt zu den korporalen Maßnahmen.
Sie können die GOP 08536 abrechen, wenn die Endometriumsvorbereitung im Zusammenhang mit einer zuvor durchgeführten Kryokonservierung unbefruchteter Eizellen (gemäß § 27a SGB V) aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie der weiblichen Versicherten erfolgt. Die GOP rechnen sie für die hormonelle Endometriumsvorbereitung und die in diesem Rahmen notwendigen Ultraschall- und Laborkontrollen der Versicherten vor einer ICSI ab.
Im Zyklusfall kann die GOP 08536 und deren Leistungsbestandteile nur eine Ärztin oder ein Arzt abrechnen. Dies gilt auch, wenn mehrere Ärztinnen oder Ärzte in die Behandlung eingebunden sind.
Nach fertilitätsschädigender Therapie haben weibliche Versicherte in der Regel keinen Spontanzyklus mehr. Zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ist bei diesen Patientinnen daher vor dem Embryotransfer eine hormonelle Vorbereitung des Endometriums (gemäß Nummer 12.3 Buchstabe b bei medizinischer Indikation nach Nummer 11.5 Buchstabe b der Richtlinien über künstliche Befruchtung) notwendig.
Antrag für Reproduktionsmedizin stellen
Wenn Gynäkologinnen und Gynäkologen Leistungen der Reproduktionsmedizin für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, stellen sie einen formlosen Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), welche Leistungen aus der Reproduktionsmedizin abgerechnet werden sollen. Zudem reichen sie mit dem Antrag die Genehmigung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) nach § 121a SGB V bei der KVH ein.
Gynäkologinnen und Gynäkologen, die bereits einen Antrag bei der KVH gestellt haben, müssen keinen neuen Antrag stellen. Sie können die neue GOP 08536 automatisch abrechnen.
Genehmigung von der LÄKH erhalten
Gynäkologinnen und Gynäkologen benötigen eine Genehmigung der LÄKH nach § 121a SGB V, um Leistungen aus der Reproduktionsmedizin durchzuführen und abzurechnen. Genehmigungspflichtig sind die GOP 08520, 08531, 08535, 08536, 08537, 08538, 08539, 08550, 08555 und 08558.
Die LÄKH prüft die personellen, technischen und räumlichen Voraussetzungen. Ggf. wird darüber hinaus ein Auswahlverfahren nach § 121a Abs. 3 SGB V i.V.m. der Genehmigungsrichtlinie gem. § 121a SGB V durchgeführt.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt