KSVPsych für Erwachsene: Fachpsychotherapeuten und Hilfekonferenz
Ab dem 1. Juli 2026 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 37555 und 37556 des Einheitlichen Bewertungsmaßstbs (EBM) für eine Hilfekonferenz in der KSVPsych für Erwachsene abrechnen. Zudem können neu Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene die GOP der KSVPsych abrechnen.
Hilfekonferenz abrechnen
Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten rechnen für die Teilnahme an einer SGB-übergreifenden Hilfekonferenz gemäß § 8 Abs. 3 Satz 5 der KSVPsych-Richtlinie die neue GOP 37555 ab. Dazu wirken sie mit Einwilligung und nach vorheriger Information der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten an SGB-übergreifenden Hilfekonferenzen mit Vertretern der Schnittstellen zur Planung und Koordination der notwendigen Leistungen und Unterstützungssysteme mit.
Die GOP 37555 können sie daneben auch sowohl telefonisch als auch per Video durchführen. Führen sie die Fallbesprechung nach der GOP 37555 im Rahmen einer Videofallbesprechung durch, können sie zusätzlich den Technikzuschlag nach der GOP 01450 abrechnen, wenn sie die Videofallkonferenz initiiert haben.
Für die Abrechnung der GOP 37555 per Video benötigen sie zudem einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ganz einfach über das Formular "zertifizierten Videodienstanbieter melden“.
Die neue GOP 37556 als Zuschlag zur GOP 37555 setzen die Bezugsärztin oder der Bezugsarzt sowie die Bezugspsychotherapeutin oder der Bezugspsychotherapeut an, wenn nichtärztliche beziehungsweise nichtpsychotherapeutische Kollegen oder auch mehrerer solcher Kollegen an der SGB-übergreifenden Hilfekonferenz teilnehmen.
Die Vergütung der GOP 37556 ist laut EBM durch die Bezugsärztin oder der Bezugsarzt sowie die Bezugspsychotherapeutin oder der Bezugspsychotherapeut an die entsprechenden nichtärztlichen bzw. nichtpsychotherapeutischen Teilnehmer nach § 3 Abs. 3 KSVPsych-RL zu verteilen.
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
|---|---|---|---|
37555 | Teilnahme an einer SGB-übergreifenden Hilfekonferenz gemäß § 8 Abs. 3 Satz 5 der KSVPsych-RL je vollendete 10 Minuten | viermal im Krankheitsfall | 16,31 (Euro*) 128 Punkte |
37556 | Zuschlag zu der GOP 37555 bei Teilnahme eines oder mehrerer nichtärztlicher bzw. nichtpsychotherapeutischer Teilnehmer, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und nach § 3 Abs. 3 der KSVPsych-RL an der Behandlung beteiligt sind je vollendete 10 Minuten | viermal im Krankheitsfall | 16,31 (Euro*) 128 Punkte |
*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2026 (12,7404 Cent)
Die GOP 37555 und 37556 können Ärztinnen und Ärzte und Therapeutinnen und Therapeuten der folgenden Fachgebiete abrechnen:
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Nervenheilkunde
- Neurologie und Psychiatrie
- Neurologie
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- ärztliche und psychologische Psychotherapie
- Fachpsychotherapie für Erwachsene
Die GOP 37555 können auch Ärztinnen und Ärzte und Therapeutinnen und Therapeuten der folgenden Fachgebiete abrechnen:
- Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Fachpsychotherapie für Kinder und Jugendliche
KSVPsych: Fachpsychotherapeuten für Erwachsene können abrechnen
Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene können neu folgende GOP in der KSVPsych abrechnen:
- 37500 Eingangssprechstunde
- 37520 Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans gemäß § 9 der KSVPsych-RL
- 37525 Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes oder des Bezugspsychotherapeuten
- 37530 Koordination der Versorgung durch eine nichtärztliche Person gemäß § 5 Abs. 2 der KSVPsych-RL
- 37535 Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld durch eine nichtärztliche Person im Rahmen der Koordination der Versorgung gemäß § 10 der KSVPsych-RL
An der KSVPsych teilnehmen
Die Leistungen der KSVPsych können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten abrechnen, die sich in einem regionalen Netzverbund zusammengeschlossen haben.
Der Netzverbund benötigt eine Genehmigung der KVH nach § 3 Abs. 9 KSVPsych-RL. Ansprechpartner im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist das Team Bedarfsprüfung der KVH.
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EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat in einer Übersicht EBM-Begriffe zusammengefasst und erklärt, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
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