Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Juli 2023

Mikrobiologische Diagnostik: Neue Speziallaborleistungen abrechnen

Ab dem 1. Juli 2023 werden die Gebührenordnungspositionen (GOP) 32674, 32818 und 32820 für die mikrobiologische Diagnostik in den Abschnitt 32.3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs aufgenommen. Die neuen GOP rechnen Ärztinnen und Ärzte im Rahmen eines Antikörpernachweises (GOP 32674) beziehungsweise bei Cytomegalievirus (GOP 32818 und 32820) ab.

Neue GOP 32674 für AAV-Antikörper-Nachweis abrechnen

Ärztinnen und Ärzte rechnen ab dem 1. Juli 2023 neu die GOP 32674 für den qualitativen Nachweis und/oder die quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Adenoassoziierte Viren (AAV) zur Indikationsstellung einer gezielten medikamentösen Behandlung, wenn diese(r) laut Fachinformation obligat ist, ab. Die neue GOP wird in den Unterabschnitt 32.3.7 des EBM aufgenommen.

Die neue GOP 32674 können sie einmal am Behandlungstag abrechnen. Die neue GOP 32674 ist 40 Euro wert. Die Vergütung soll zunächst extrabudgetär erfolgen.

Die neue GOP 32674 findet beispielsweise bei einer medikamentösen Behandlung mit dem Arzneimittel Roctavian Anwendung. Roctavian dient der Behandlung von schwerer Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) bei erwachsenen Patientinnen und Patienten ohne Faktor-VIII-Inhibitoren in der Vorgeschichte und ohne nachweisbare Antikörper gegen Adeno-assoziiertes Virus Serotyp 5 (AAV5). Im Rahmen der Indikationsstellung einer gezielten medikamentösen Behandlung mit Roctavian ist eine entsprechende Untersuchung auf Antikörper gegen AAV nach GOP 32674 laut Fachinformation obligat.

Neue GOP 32818 und 32820 bei Cytomegalievirus abrechnen

Ärztinnen und Ärzte können ab dem 1. Juli 2023 neu die GOP 32818 für die quantitative Bestimmung der CMV-DNA und die GOP 32820 für die genotypische CMV-Resistenztestung bei Verdacht auf ein Therapieversagen unter einer spezifischen antiviralen Therapie abrechnen. Die neuen GOP werden in den Unterabschnitt 32.3.12 des EBM aufgenommen.

Die neue GOP 32818 rechnen sie nur in begründeten Einzelfällen neben kulturellen Untersuchungen und/oder Antigennachweisen zum Nachweis von CMV ab. Die GOP 32818 ist 44,50 Euro Wert. Die Vergütung dieser Leistung soll innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfolgen. Die neue GOP 32820 können sie einmal im Behandlungsfall abrechnen. Die GOP 32820 ist 260 Euro wert. Die Vergütung soll zunächst extrabudgetär erfolgen. 

Die neuen GOP 32818 und 32820 finden beispielsweise bei einer medikamentösen Behandlung mit dem Arzneimittel Livtencity Anwendung. Livtencity wird zur Behandlung einer therapierefraktären Cytomegalievirus (CMV)-Infektion und/oder -Erkrankung bei Erwachsenen angewendet, die sich einer hämatopoetischen Stammzelltransplantation oder einer Transplantation solider Organe unterzogen haben.

Die neuen GOP 32818 und 32820 können sie ausschließlich bei organtransplantierten und immunsupprimierten Patientinnen und Patienten abrechnen.

Neue Leistungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Häufigkeit

Bewertung

32674

Qualitativer Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Adenoassoziierte Viren (AAV) zur Indikationsstellung einer gezielten medikamentösen Behandlung, wenn diese(r) laut Fachinformation obligat ist

einmal am Behandlungstag

40 Euro
 

32818

Quantitative Bestimmung der CMV-DNA

  • zur Diagnostik einer CMV-Reaktivierung bei organtransplantierten Patienten oder immundefizienten Patienten

oder

  • vor, während, zum Abschluss oder nach Abbruch einer spezifischen antiviralen Therapie.

 

44,50 Euro

32820

Genotypische CMV-Resistenztestung bei Verdacht auf ein Therapieversagen unter einer spezifischen antiviralen Therapie

Obligater Leistungsinhalt:

  • Untersuchung auf resistenzvermittelnde Mutationen in den Genen UL97 und UL54

einmal im Behandlungsfall

260 Euro

Genehmigung erhalten

Die Berechnung der GOP 32674, 32818 und 32820 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus. Ärztinnen und Ärzte die bereits eine Genehmigung Spezial-Labor für die Unterabschnitte 32.3.7 beziehungsweise 32.3.12 besitzen, können die GOP 32674, 32818 und 32820 automatisch abrechnen und brauchen keinen neuen Antrag zu stellen.

zuletzt aktualisiert am: 26.06.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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