Wundinfektionen: GOP 01650 für Einrichtungsbefragung gestrichen
Seit dem 1. Januar 2026 ist der Zuschlag für die jährliche Einrichtungsbefragung im Qualitätssicherungsverfahren Wundinfektionen nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01650 gestrichen.
Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat das Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen“ eingestellt. Die Dokumentationspflicht und alle anderen QS-Maßnahmen entfallen damit. Vor diesem Hintergrund ist der von der Kassenärztlichen Vereinigungen Hessen (KVH) zugesetzte Zuschlag (GOP 01650) für die jährliche Einrichtungsbefragung nicht mehr erforderlich. Der Zuschlag galt für die GOP des Kapitels 31 und 36 des Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), die entsprechend der Spezifikation dokumentationsauslösende Leistungen beinhalten konnten.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
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